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Thema: Gummiparagraph?

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Hardcore-Poster
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    Danke für die Antworten.
    Zitat Zitat von CsF Beitrag anzeigen
    Besitzer ist der, der momentan im Besitz der Sache ist. Eigentümer kann sonstwer sein.
    Gummi ist da nichts, wenn man exakt auf die Begrifflichkeiten achtet. Nur die Rechtsauslegung kann gerne mal elastisch sein... je nach Konstellation Richter-Staatsanwalt-Anwalt, aber das ist eine völlig andere Geschichte.

    Fotos von aussen machen kann jeder, das ist klar. Aber das Betreten eines Grundstückes ist wieder eine eigene Sache und bedarf grundsätzlich dem Einvernehmen des Besitzers, ausser es handelt sich um ein Waldgrundstück oder andere Grundstücke die von jedem betreten werden dürfen müssen.

    Mir wäre es neu, dass Fotos der Mietsache in irgendeiner Form verboten sein könnten. Das widerspräche meinem Rechtsverständnis nach auch grundlegend dem Schutz der Wohnung. Vorausgesetzt man ist der Mieter, ansonsten bedürfe es meiner Vorstellung nach nur der Zustimmung des Mieters, da es sich ja um seine Wohnung, also um seine Privatsphäre handelt.
    Genaue Paragraphen habe ich dafür aber nicht parat, ich habe andere Probleme.



    Viel interessanter finde ich momentan diese Neuerung hier: http://www.heise.de/newsticker/meldu...n-2534545.html
    Man lese genau und erschrecke, äähh staune. Bei entsprechender Auslegung könnte das bedeuten, dass man sich für fast jedes Foto einer Person strafbar macht.
    Ich bin mal gespannt auf den Gesetzestext.
    Frag mich bei solchen Gesetzen, wie sich z.B. Hochzeitsfotografen etc. verhalten sollen... Und wie ist es beim "Venezianischen Maskenzauber", wenn aus Versehen andere Personen draufkommen. Mitbekommen habe ich, dass man nur belangt werden kann, wenn man "hilflose" Personen fotografiert. "Hilflos" ist auch ein dehnbarer Begriff...

    Wie ist es mit dem Fotografieren der Prinzengarde beim Faschingsumzug, wenn da etliche Minderjährige mit dabei sind??

    LG
    Waveguide

  2. #2
    Teilzeit-Mod. ;) Avatar von LucisPictor
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    Je nachdem wie die Gesetzestexte formuliert sein werden und wie sie ausgelegt werden, könnte das das Ende der legalen "Street Photography" sein.
    Carsten, berufsbedingt immer mal wieder auf Forum-Pause. In grün schreibe ich als Mod.
    ​Leica, Sony, Nikon, Fuji, Olympus, Pentax, Panasonic, Canon, Sigma und viel zu viele Linsen sowie andere digitale und analoge Kameras.
    >> Einführung | Meine "Uralt" (Stand 2015) Linsenliste | Noch eine Linsenliste | RetroCamera.de (Blog) | Altglasphase : 10
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  3. #3
    Spitzenkommentierer Avatar von GoldMark
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    Zitat Zitat von LucisPictor Beitrag anzeigen
    Je nachdem wie die Gesetzestexte formuliert sein werden und wie sie ausgelegt werden, könnte das das Ende der legalen "Street Photography" sein.
    Macht sich dann das ZDF, ARD und Co. auch strafbar, wenn sie mich nicht fragen? (Bin einmal dort unbeabsichtigt im Titelbild aufgetaucht, mich hats umgehauen).

    Das Gesetz wird in der Praxis nicht durchsetzbar sein. Und die Cameralobby wird das schon zu verhindern wissen
    Liebe Grüße

    Bernhard
    https://deramateurphotograph.de/

  4. #4
    Moderator Avatar von RetinaReflex
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    Zitat Zitat von GoldMark Beitrag anzeigen
    Macht sich dann das ZDF, ARD und Co. auch strafbar, wenn sie mich nicht fragen? (Bin einmal dort unbeabsichtigt im Titelbild aufgetaucht, mich hats umgehauen).

    Das Gesetz wird in der Praxis nicht durchsetzbar sein. Und die Cameralobby wird das schon zu verhindern wissen
    Vielleicht bist du ja eine "Person der Zeitgeschichte". Dann wäre es gestattet..

  5. #5
    Spitzenkommentierer Avatar von GoldMark
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    Zitat Zitat von RetinaReflex Beitrag anzeigen
    Vielleicht bist du ja eine "Person der Zeitgeschichte". Dann wäre es gestattet..
    Danke, der Tag ist gerettet
    Liebe Grüße

    Bernhard
    https://deramateurphotograph.de/

  6. #6
    Moderator Avatar von RetinaReflex
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    Zitat Zitat von Waveguide Beitrag anzeigen
    Danke für die Antworten.

    Frag mich bei solchen Gesetzen, wie sich z.B. Hochzeitsfotografen etc. verhalten sollen... Und wie ist es beim "Venezianischen Maskenzauber", wenn aus Versehen andere Personen draufkommen. Mitbekommen habe ich, dass man nur belangt werden kann, wenn man "hilflose" Personen fotografiert. "Hilflos" ist auch ein dehnbarer Begriff...

    Wie ist es mit dem Fotografieren der Prinzengarde beim Faschingsumzug, wenn da etliche Minderjährige mit dabei sind??

    LG
    Waveguide
    Da es eine öffentliche Veranstaltung ist, ist das fotografieren der Masse als solches gestattet. Man darf nur keine einzelnen Personen gezielt aus der Masse rausgreifen..

    Hilflos bedeutet in diesem Kontext Personen, die ihren Willen dir gegenüber nicht deutlich machen können.

    Beim Faschingsumzug handelt es sich wieder um eine öffentliche Veranstaltung s.o.


    Außerdem ist jeder Paragraph nur so lange dehnbar, bisweilen keine Präzedensfälle vorliegen. Danach ist die Dehnbarkeit, wenn man so will, eher eingeschränkt.

  7. #7
    Förderndes DCC Mitglied Avatar von cdgh
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    Zitat Zitat von RetinaReflex Beitrag anzeigen


    Außerdem ist jeder Paragraph nur so lange dehnbar, bisweilen keine Präzedensfälle vorliegen. Danach ist die Dehnbarkeit, wenn man so will, eher eingeschränkt.
    Genau einen solchen Präzedenzfall hatte ich nicht gefunden. Also noch bedarf es einer Klärung ob die Genehmigung des Besitzers reicht (ich meine ja) oder ob der im Gesetzestext genannte Eigentümer zusimmen Muss.
    Auf der Straße ist eine Ansammlung von mehr als 5 Personen nicht schützenswert.

  8. #8
    Hardcore-Poster Avatar von CsF
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    So lange Zusammenrottungen von mehr als 5 Personen noch erlaubt sind...

  9. #9
    Moderator Avatar von RetinaReflex
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    Zitat Zitat von cdgh Beitrag anzeigen
    Genau einen solchen Präzedenzfall hatte ich nicht gefunden. Also noch bedarf es einer Klärung ob die Genehmigung des Besitzers reicht (ich meine ja) oder ob der im Gesetzestext genannte Eigentümer zusimmen Muss.
    Auf der Straße ist eine Ansammlung von mehr als 5 Personen nicht schützenswert.

    Der Mieter hat Hausrecht und darf schließlich auch ungebetene Gäste, sogar den Besitzer, des Grundstückes verweisen. Dazu analog darf er wohl auch die Genehmigung für das Erstellen von Fotografien erteilen. Beispielsweise darf auch ein Unternehmen, welches Mieter ist, das Recht erteilen auf dem Werksgelände zu fotografieren.


    Das mit den 5 Personen ist nicht ganz korrekt. Es geht dabei um den Kontext. Der Fotografierte muss sich im klaren sein, dass wenn er der Veranstaltung beiwohnt, fotografiert werden kann. Beispielsweise auf einer Demonstration. Wichtig ist hierbei aber, dass nicht die Personen im Vordergrund stehen, sondern die Veranstaltung. Es ist also nicht gestattet, einzelne Personen freizustellen etc.

  10. #10
    Förderndes DCC Mitglied Avatar von cdgh
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    Zitat Zitat von RetinaReflex Beitrag anzeigen
    Der Mieter hat Hausrecht und darf schließlich auch ungebetene Gäste, sogar den Besitzer, des Grundstückes verweisen. Dazu analog darf er wohl auch die Genehmigung für das Erstellen von Fotografien erteilen. Beispielsweise darf auch ein Unternehmen, welches Mieter ist, das Recht erteilen auf dem Werksgelände zu fotografieren.


    Das mit den 5 Personen ist nicht ganz korrekt. Es geht dabei um den Kontext. Der Fotografierte muss sich im klaren sein, dass wenn er der Veranstaltung beiwohnt, fotografiert werden kann. Beispielsweise auf einer Demonstration. Wichtig ist hierbei aber, dass nicht die Personen im Vordergrund stehen, sondern die Veranstaltung. Es ist also nicht gestattet, einzelne Personen freizustellen etc.
    Ok, ich habe mich nicht ausführlich genug ausgedrückt.
    Ich und damit meine ich mich als Person, habe für diesen speziellen Fall des Fotografierens in einem umzäunten und von Aussen nicht einsehbarem Gelände/ Grundstück/ Wohnung noch kein Urteil gefunden, dass zwischen Eigentümer und Besitzer unterscheidet.
    Auch das Herausstellen einer Gruppe von 5 Personen in oder aus einer größeren Gruppe ist bereits rechtlich bedenklich und sollte nach neuester Rechtsprechung unterbleiben.

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