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Nicht jeder der am AOK-Radwandertag teilnimmt, möchte am nächsten Tag
seine Visage im I-Net wiederfinden.
Da wirst du aber leider nicht gefragt. Wenn du z. B. auf ein Konzert gehst, kann es auch passieren, das du auf der Musik-DVD auf einmal auftauchst, ohne das Irgendeiner dein ok eingeholt hat. Genauso verhält es sich mit öffentlichen Veranstaltungen, wie z. B. der AOK-Radwandertag, Hanse-Marathon oder Stadtlauf-Buchholz. Wenn Ihr Pech/Glück habt, landet euer Gesicht auf dem nächsten Flyer oder Werbeplakat, ohne das ein Euro in eure Tasche geflossen ist.

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Aber macht nur, Juristen und Abmahnvereine wollen ja auch leben.
Leider wissen die in der Hinsicht auch nicht mehr als wir (trotz ´zig Semestern Jura). Selbst die obersten Richter fanden bisher keine eindeutige Rechtssprechung. Genau das ist ja das Problem!