Das nicht Herausheben aus der Menge bei Veranstaltungen ist mir auch bekannt. Ich dürfte ja sonst Portraits - wie teilweise oben gezeigt - mit einem Tele schiessen und die Personen damit aus der Menge und dem Kontext herauslösen, oder? Und genau das geht eben mach der aktuellen Rechtssprechung nicht.

Sicher kannman Sportler auch formatfüllend ablichten, aber gerade was die sehr komplizierte Rechtssprechung in solchen Fragen angeht, würde ich mir als Privatmann die Veröffentlichung auf einer Homepage / Galerie gut überlegen, bevor ich eventuelle Abmahnung in Kauf nehme. Dazu ist die Rechtssprechung viel zu komplex, als dass wir da zweifelsfrei durchblicken.

Fakt ist, dass mit Persönlichkeitsrechten wie eben dem Recht am eigenen Bild im Netz viel zu lax umgegangen wird und mE. die genannten Ausnahmen zum KuG wohl eher für journalistische Belange ausgelegt waren. Ansonsten wäre ja keine sinnvolle Berichterstattung möglich.