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Thema: Beschreibungs-Katastrophen in Auktionsportalen

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    de Vörstand Avatar von hinnerker
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    Standard AW: Beschreibungs-Katastrophen in Auktionsportalen

    Der Unterschied besteht darin, ob es sich um das "geistige oder künstlerische Eigentum" handelt...und dies ist letztlich bei allgemeinen Sachinformationen nicht geschützt, solange es sich nicht um eigene Entwicklungen handelt. Diese Informationen über das Objektiv wären auch woanders erhältlich gewesen, so wie auch hier im Forum oft andere Quellen zitiert werden. Dies ist völlig normal.

    Nur weil dieser Gemischtwarenladen in seiner Auktion peinlicherweise auch die nicht korrigierten Rechtschreibfehler kopiert.. und zwar einerseits korrekt Enna in der Artikelbeschreibung nennt, in seiner Titelzeile aber die Rechtschreibschwäche und Fehlerhaftigkeit der Namensgebung des hier im Forum agierenden CChris mit EMMA übernimmt .. es diskreditiert diesen Bauchladen einfach, wenn er unreflektiert irgendwas aus Geschwindigkeitsgründen bei der Einstellung in seine Auktionen kopiert.

    Der Verkäufer ist eigentlich nur peinlich, aber verstößt eigentlich gegen nichts, ausser das er "Fehler" geklaut hat.

    Und da gilt wie immer das Gebot... "jeder blamiert sich so gut wie er kann".. Und das ist voll gelungen !

    Wenn dem Auktionator dies in seinem weiteren Geschreibsel nicht einmal selbst auffällt, haben sich zwei getroffen. Beide, also Schreiberling hier und Schreiberling dort haben nur eines gemeinsam... ihnen fallen die gemachten Fehler nicht selbst auf.

    Würde man davon ausgehen, dass dort irgendetwas mit einer Klage oder Drohnung einer solchen zu bewirken wäre, müsste man einen großen Teil der deutschen Zeitungslandschaft und Medien ebenfalls angehen.. denn die Schreiben eh das meiste voneinander ab. Man gibt sich nur die Mühe, ein paar eigene Formulierungen zusammen zu stammeln.
    Canon EOS 5D MKIII, 5D MKI, Canon 1D MK IV, Sony A7, NEX7, A7 II.. und viele, viele feine Objektive aus dem Altglas-Container..

  2. #2
    mirko
    Gast

    Standard AW: Beschreibungs-Katastrophen in Auktionsportalen

    Zitat Zitat von hinnerker Beitrag anzeigen
    Der Unterschied besteht darin, ob es sich um das "geistige oder künstlerische Eigentum" handelt...und dies ist letztlich bei allgemeinen Sachinformationen nicht geschützt, solange es sich nicht um eigene Entwicklungen handelt.

    Sehe ich noch immer anders, denn auch das Zusammentragen von Informationen und dies in einen sinnvollen Text zu integrieren, erfordert geistigen Einsatz. Demnach ist/wäre der von einem selbst kreierte Text geistiges Eigentum.

    Beispiel: Zitate, Sprichwörter und Redewendungen , deren Ursprung bekannt ist, werden in Forensignaturen sehr gerne verwendet, aber sind komischerweise immer mit einer Quellenangabe versehen.

  3. #3
    Hardcore-Poster Avatar von das_tanzende_ES
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    Standard AW: Beschreibungs-Katastrophen in Auktionsportalen

    Das nennt sich "Autoritätsargument".
    {Canon EOS 5D Mark II; Tamron 28-75/2.8; 430EX}
    {Leica R5, Leica Summicron-R 50/2.0; Tamron 35-80/2.8-3.8}
    {Fuji X100; NEX; OM-4}

    "Es gibt eine Theorie, die besagt, wenn jemals irgendwer genau herausfindet, wozu das Universum da ist und warum es da ist, dann verschwindet es auf der Stelle und wird durch noch etwas Bizarreres und Unbegreiflicheres ersetzt. - Es gibt eine andere Theorie, nach der das schon passiert ist."
    Douglas Adams

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