Ich kann mich noch gut an diesen Fall erinnern, Henry. Und du hattest im MFLForum volle Rückendeckung, dafür hatten wir schon gesorgt, so dass selbst ein Versuch seinerseits, dich zu diskreditieren völlig in die Hose gegangen wäre. Es ist auch hier wichtig, Freunde zu haben.
Peter, es ist mehr als fair (ich hätte es nicht gemacht), ihm eine Rückabwicklung anzubieten. Wenn er ehrlich geschockt über den Zustand ist, wird er dies annehmen.
Wenn er aber nur ein paar Kröten rausschlagen will, weil er zu viel bezahlt hat, dann wird er die Teilrückzahlung annehmen. Auf diese Weise kannst du feststellen, was er erreichen will.
Übrigens, wenn er seine Bewertung abgeben hat, kannst du ihn ja auch bewerten, positiv zwar nur, doch eine Formulierung wie "Alles OK, Käufer fordert aber zu unrecht Preisnachlass" kann dir niemand verbieten.
Ich selbst hatte auch mal einen ähnlichen Fall, allerdings hatte ich (blöderweise) in der Beschreibung einen Fehler gemacht. Daher habe ich auch einer Rückabwicklung zugestimmt. Danach habe ich das Objektiv für einen höheren Preis dennoch ins Ausland verkaufen können.![]()