Zitat Zitat von hinnerker Beitrag anzeigen
...Dieser Weg ist lang und es steht zu erwarten, das man den Täter am Ende wohl schnappen wird, jedoch würde ich mir keine große Hoffnung mehr auf Rückzahlung des Geldes machen. Zumeist sind diese Betrüger dann "entreichert" und Du als Nebenkläger (ja, bei einem Strafprozess geht es nichtmal um Dein Geld, sondern um die Bestrafung des Täters im Namen des Volkes) gehst in den meisten Fällen leer aus, weil bei denen eh nix zu holen ist....
Dem freundlichen Auftreten stimme ich zu.
Die Ergreifung des Täters halte ich für unwahrscheinlich.
Außer der Beschreibung scheint hier kein Ansatzpunkt vorhanden zu sein. Evtl. sind da noch Spuren sicherbar.
Aber die nutzen erst bei bereits bekanntem Täter, ansonsten bringt das noch kein Geld zurück.
Zum Thema Geld zurück:
Adhäsionsverfahren. Gibt´s logischerweise bundesweit und verbindet die strafrechtliche Entscheidung mit der zivilrechtlichen. Laienhaft ausgedrückt.

Der Betrüger hat irgendetwas mit der Kohle gemacht. Das gilt es heraus zu finden und dann als Erster zu pfänden.