Dem freundlichen Auftreten stimme ich zu.
Die Ergreifung des Täters halte ich für unwahrscheinlich.
Außer der Beschreibung scheint hier kein Ansatzpunkt vorhanden zu sein. Evtl. sind da noch Spuren sicherbar.
Aber die nutzen erst bei bereits bekanntem Täter, ansonsten bringt das noch kein Geld zurück.
Zum Thema Geld zurück:
Adhäsionsverfahren. Gibt´s logischerweise bundesweit und verbindet die strafrechtliche Entscheidung mit der zivilrechtlichen. Laienhaft ausgedrückt.
Der Betrüger hat irgendetwas mit der Kohle gemacht. Das gilt es heraus zu finden und dann als Erster zu pfänden.