Siehste, Ralf!
Ja, denke schon. Es sei denn du hast eine Rechnung.
Selbst bei solch einer Veränderungsklausel muss ja immer ein Eigentumsnachweis gebracht werden. Das ist im Normalfall ja die Rechnung.
Doch für uns Altglas-Fans, die wir auch auf Fortobörsen kaufen, gilt dann den Hinweis auf die Fotos.
Gut, da ich ja nur die wirklich teuren Sachen versichern würde, müsste ich auch nur die fotografieren.
@Sven:
Ich habe zwei kleine Kinder. Was ist denn, wenn eines der beiden meine Kamera vom Tisch schmeißt oder so Wasser drüber schüttet oder so?



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