Zitat Zitat von fbjochen Beitrag anzeigen
Ganz so einfach ist es auch wieder nicht. Der Mangel muss bereits beim Kauf bestanden haben, wenn die Gewählreistung greifen soll. Das Problem ist, dass nach 6 Monaten die Beweislast beim Käufer liegt.

Siehe Definition (Link) in meinem vorangegangenen Beitrag
Ganz kurz nochmal: Bei einem defekten Verschluß würde ich einfach mal auf nen verdeckten Mangel plädieren und bevor sich Händler wie Amazon oder auch MM/Saturn auf Diskussionen einlassen, schicken die das Gerät sang- und klanglos zum Hersteller und dieser will natürlich die Händler auch weiterhin beliefern und repariert das Teil.

So und nun aber wirklich back to topic...