Zitat Zitat von Heiko Beitrag anzeigen
24 Monate Gewährleistung für einen einwandfreien Betrieb des gekauften Gerätes heißt da das Zauberwort und wenn in der Kamera irgendein Verschleißteil dabei sein sollte, für das die Garantie nicht oder nur eingeschränkt gilt, sollte darauf hingewiesen werden.
Ganz so einfach ist es auch wieder nicht. Der Mangel muss bereits beim Kauf bestanden haben, wenn die Gewählreistung greifen soll. Das Problem ist, dass nach 6 Monaten die Beweislast beim Käufer liegt.

Siehe Definition (Link) in meinem vorangegangenen Beitrag