Klasse Links! Danke euch!

Zitat Zitat von tho Beitrag anzeigen
Noble Wünsche, auch mit solchen Leuten verdient ebay sein fettes Geld.
Wohl wahr!

Zitat Zitat von Keinath Beitrag anzeigen
Ja, da kann man wohl nur als bisheriger Höchstbietender gerichtlich vorgehen. Eventuell reicht auch einSchreiben durch einen Anwalt, um an das gewünschte Objekt, bzw. einen monetären Ersatz wegen der Nichterfüllung des Vertrags von Seiten des Verkäufers.
Ich bin nicht sicher, ob das Erfolg hat. Ist es denn vor Ende der Auktion überhaupt zu einem Vertragsabschluss gekommen? Da liegt m.E. der Knackpunkt.