Ja, da kann man wohl nur als bisheriger Höchstbietender gerichtlich vorgehen. Eventuell reicht auch einSchreiben durch einen Anwalt, um an das gewünschte Objekt, bzw. einen monetären Ersatz wegen der Nichterfüllung des Vertrags von Seiten des Verkäufers.
Aber back to Topic:
Was ich ganz gerne nutze, ist die fomag Liste (hier gut versteckt bei Sonderheften). Die gibt für viele nicht ganz so alte Optiken zumindest Anhaltspunkte.