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Thema: Preisspiegel für manuelle Objektive?

Hybrid-Darstellung

  1. #1
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    Standard AW: Preisspiegel für manuelle Objektive?

    Ja, da kann man wohl nur als bisheriger Höchstbietender gerichtlich vorgehen. Eventuell reicht auch einSchreiben durch einen Anwalt, um an das gewünschte Objekt, bzw. einen monetären Ersatz wegen der Nichterfüllung des Vertrags von Seiten des Verkäufers.

    Aber back to Topic:
    Was ich ganz gerne nutze, ist die fomag Liste (hier gut versteckt bei Sonderheften). Die gibt für viele nicht ganz so alte Optiken zumindest Anhaltspunkte.
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  2. #2
    Kennt sich aus
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    Standard AW: Preisspiegel für manuelle Objektive?

    Für Objektive (und Kameras) made in good old GDR gibts hier nen Online-Preisführer:

    http://www.foto-krueger.com/shop/sho...ER-DDR-KAMERAS

  3. #3
    Teilzeit-Mod. ;) Avatar von LucisPictor
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    Standard AW: Preisspiegel für manuelle Objektive?

    Zitat Zitat von StGermain Beitrag anzeigen
    Für Objektive (und Kameras) made in good old GDR gibts hier nen Online-Preisführer:

    http://www.foto-krueger.com/shop/sho...ER-DDR-KAMERAS
    Meines Erachtens liegen die meisten dieser Preise etwas zu hoch. Das sind eher Händler (Verkaufs-)Preise.
    Carsten, berufsbedingt immer mal wieder auf Forum-Pause. In grün schreibe ich als Mod.
    ​Leica, Sony, Nikon, Fuji, Olympus, Pentax, Panasonic, Canon, Sigma und viel zu viele Linsen sowie andere digitale und analoge Kameras.
    >> Einführung | Meine "Uralt" (Stand 2015) Linsenliste | Noch eine Linsenliste | RetroCamera.de (Blog) | Altglasphase : 10
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  4. #4
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    Standard AW: Preisspiegel für manuelle Objektive?

    Klasse Links! Danke euch!

    Zitat Zitat von tho Beitrag anzeigen
    Noble Wünsche, auch mit solchen Leuten verdient ebay sein fettes Geld.
    Wohl wahr!

    Zitat Zitat von Keinath Beitrag anzeigen
    Ja, da kann man wohl nur als bisheriger Höchstbietender gerichtlich vorgehen. Eventuell reicht auch einSchreiben durch einen Anwalt, um an das gewünschte Objekt, bzw. einen monetären Ersatz wegen der Nichterfüllung des Vertrags von Seiten des Verkäufers.
    Ich bin nicht sicher, ob das Erfolg hat. Ist es denn vor Ende der Auktion überhaupt zu einem Vertragsabschluss gekommen? Da liegt m.E. der Knackpunkt.
    Carsten, berufsbedingt immer mal wieder auf Forum-Pause. In grün schreibe ich als Mod.
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  5. #5
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    Standard AW: Preisspiegel für manuelle Objektive?

    Zitat Zitat von Keinath Beitrag anzeigen
    Ja, da kann man wohl nur als bisheriger Höchstbietender gerichtlich vorgehen. Eventuell reicht auch einSchreiben durch einen Anwalt, um an das gewünschte Objekt, bzw. einen monetären Ersatz wegen der Nichterfüllung des Vertrags von Seiten des Verkäufers.
    ...
    Zitat Zitat von LucisPictor Beitrag anzeigen
    Ich bin nicht sicher, ob das Erfolg hat. Ist es denn vor Ende der Auktion überhaupt zu einem Vertragsabschluss gekommen? Da liegt m.E. der Knackpunkt.
    Der Verkäufer gibt die Willenserklärung für den Verkauf ab, indem er den Artibkel einstellt. Und mit einem Gebot gibt ein Käufer eine Willenserklärung ab, das Angebot anzunehmen.
    Das sein wohl laut BGB ein verbindlicher Vertrag solange niemand mehr bietet.
    Ebay dazu, und ein spannendes Urteil dazu.

    Allerdings schrecken die meisten vor der Durchsetzung ihres Rechtes ab - sollte man wohl öfters den Anwalt bemühen, um diese Unsitte des vorzeitigen Beendens zu Beenden :-)
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