In der Tat sehe ich da eine allgemeine Informationslücke.
In keinem Text habe ich einen Hinweis auf die Unterscheidung zwischen Eigentümer und Besitzer gefunden.
Die Mietwohnung habe ich ja in Besitz, auch wenn der Eigentümer sonstwer ist.
Analog dazu ist ja der Unterschied zwischen Fahrer und Halter eines Autos klar geregelt.


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