Zitat Zitat von praktinafan Beitrag anzeigen
Der Vergleich ist extrem schräge. Es geht hier nicht um eine versuchte Steuerhinterziehung oder Schmuggel.
Es mag ja sein dass der Wert klein war/ist, aber trotzdem: Geschenke mit einem Wert von mehr als 45 Euro sind einfuhrsteuerpflichtig,
ab 150 Euro kommt dann noch uU. Zoll dazu.

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen...html?nn=115522

Und was hätte der Zollbeamte anderes machen können als den Wert zu ermitteln wenn es keine Rechnung gibt?


Viele Grüße

Helmut