Zitat Zitat von optikus64 Beitrag anzeigen
Denn alles, was Du irgendwann dort erworben hast unterliegt zumindestens, sofern es keine besonderen Umzugsfreigrenzen gibt, ab einem gewissen realtiv niedrigen Wert der Einfuhrumsatzsteuer, der Zollsatz ist bei diesen Sachen minimal.

Jörg
Da bin ich mir allerdings ziemlich sicher: Meinen Privatbesitz kann ich zollfrei einfuehren, sofern ich nachweisen kann, dass ich mehr als ein Jahr lang hier gelebt habe (was kein Problem ist). Nur Sachen, die ich im letzten halben Jahr gekauft habe, unterliegen streng genommen der Steuer. Eigentumsbelege fuer Flohmarktkaeufe sind so eine Sache - Quittungen habe ich da keine. Allerdings habe ich Bilder von all meinen Objektiven, jedoch eher fuer die Versicherung.