Das Objektiv wurde gern und viel genutzt...
Schau Dir doch erstmal die Bilder an, die Du damit machen kannst. Deshalb hast Du es ja gekauft.
Ärgerlich ist es immer, zumal man sich ja immer einen "Neuzustand" wünscht, wenn die Frontlinse nicht durch einen Filter geschützt war. Deshalb wurde dann immer schön drauf rumgerubbelt beim kleinsten Fingerabdruck. Bilder entstehen auch noch bei "zerdepperten" Frontlinsen.. (hab den Link grad nicht parat, der eindrucksvoll zeigt, was mit einer zerstörten Frontlinse noch alles geht)
Für die Frage, ob man einem Verkäufer nun "vorsätzliche Falschbeschreibung" unterstellt, kommt es doch sehr entscheidend darauf an, wie der jeweilige Erfahrungshorizont des Verkäufers einzuordnen ist.
Wenn damit gute und brauchbare Bilder entstanden (und das wird auch bei einer solchen Frontlinse so sein), wird es nämlich zur "Haarspalterei", ob diese Kratzer einen großen Einfluss auf das Bildergebnis haben würden. Geht man einen Schritt weiter und geht von der "von Dir gern gezahlten Rechtsschutzversicherung" aus, so wird auch diese "dankend" ablehnen, denn erstens dürfte der Streitbetrag im Zivilverfahren zu lächerlich sein gemessen an den Gutachterkosten, die dann auch noch vom Kläger "vorzustrecken" wären. Ein Richter wird eine Expertise benötigen... deshalb Gutachterkosten vom Kläger zu zahlen.
Und wenn Du dann verlierst, haste noch die Gutachterkosten in den Sand gesetzt.
Diese übersteigen dann regelmäßig den eigentlichen Streitwert, so dass sich das Ganze schon an dem Punkt erledigt haben dürfte...
Was bleibt ist halt, sich mit dem Verkäufer zu einigen... so dieser darauf überhaupt reagiert. Er muss es nicht, denn es handelt sich, wie ich aus dem bisher geschriebenen entnehme, um einen reinen Privatkauf. Da sind solche Risiken halt immer gedanklich mit "einzupreisen" bei einem Kauf... und ein "Betrug" ist hier aus einer von einem Laien abgegebenen Zustandsbeschreibung kaum nachzuweisen. Wenn ich als Experte mir vorstelle, wie mein Sohn später mal meinen Nachlass in Fotografischen Dingen regeln muss, so wird der auch nur das beschreiben können, was er sieht... und nicht wissen, wie er einen Zustand so korrekt beschreibt, das er jemandem, der sich - wie in diesen Altglasforen - regelmäßig mit den Vor- und Nachteilen solcher Objektivzustände auskennt.
Ich drück aber in jedem Fall die Daumen, dass da noch irgendeine Einigung zu finden sein wird... oder gar eine Rücknahme.
LG
Henry