
Zitat von
hinnerker
Für die Frage, ob man einem Verkäufer nun "vorsätzliche Falschbeschreibung" unterstellt, kommt es doch sehr entscheidend darauf an, wie der jeweilige Erfahrungshorizont des Verkäufers einzuordnen ist.
Wenn damit gute und brauchbare Bilder entstanden (und das wird auch bei einer solchen Frontlinse so sein), wird es nämlich zur "Haarspalterei", ob diese Kratzer einen großen Einfluss auf das Bildergebnis haben würden. Geht man einen Schritt weiter und geht von der "von Dir gern gezahlten Rechtsschutzversicherung" aus, so wird auch diese "dankend" ablehnen, denn erstens dürfte der Streitbetrag im Zivilverfahren zu lächerlich sein gemessen an den Gutachterkosten, die dann auch noch vom Kläger "vorzustrecken" wären. Ein Richter wird eine Expertise benötigen... deshalb Gutachterkosten vom Kläger zu zahlen.
Und wenn Du dann verlierst, haste noch die Gutachterkosten in den Sand gesetzt.