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Thema: Ebay-Ärger

Hybrid-Darstellung

  1. #1
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    Muss mich mal hier anschließen. Ich habe heute über ebay-kleinanzeigen ein Zuiko 28mm f2 erhalten, dass laut Beschreibung "Micro-Abnutzungen in der Vergütung der Frontlinse" hat. Auf meine Nachfrage per Nachrichtenfunktion kam als weitere Beschreibung die Bezeichnung "Mini-Kratzer" ohne Einfluss auf die Abbildungsleistung. Gekommen ist dann das, ich hätte gern mal eure Meinungen dazu:

    Gruß
    Rolf
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  2. #2
    Spitzenkommentierer Avatar von eos
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    ... Ganz platt?

    Total zerkratzt würde ich das nennen...

    Aber über ebay Kleinanzeigen kannst du keinen Käuferschutz in Anspruch nehmen.....

    Schwierig...

  3. Folgender Benutzer sagt "Danke", eos :


  4. #3
    Spitzenkommentierer Avatar von ralf3
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    Ich habe neulich einen Artikel gelesen (hab den Link aber nicht mehr), da riet man deutlich davon ab, bei Kleinanzeigen Paypal anzubieten, da der Käuferschutz oft ziemlich willkürlich in Anspruch genommen (und auch gewährt) wird. Ich würde es einfach mal versuchen.

  5. Folgender Benutzer sagt "Danke", ralf3 :


  6. #4
    Ist oft mit dabei
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    Aus meiner Sicht auch komplett zerkratzt. Was sagt denn der Verkäufer dazu? Bevor ich über Käuferschutz o.ä. nachdenken würde, würde ich erst mal den Verkäufer kontaktieren. Dann - sofern per Paypal bezahlt - Käuferschutz und als ultima ratio die Drohung mit dem Anwalt...

  7. Folgender Benutzer sagt "Danke", sauberli :


  8. #5
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    Käuferschutz gab es hier nicht zumal ich ganz klassisch überwiesen habe.
    Ich habe den Verkäufer angeschrieben mit obigem Bild und mein Geld zurück verlangt. Bisher hat er sich aber nicht gemeldet.

    Ich warte mal ab.
    Die einzige Versicherung, die ich gerne bezahle, ist meine Rechtsschutzversicherung.
    Gruß
    Rolf
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  9. #6
    Spitzenkommentierer Avatar von Waldschrat
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    Da fühl ich mit Dir, und würde das "verkratzt" oder "viele Kratzer auf der Frontlinse" nennen.
    Bleib dran, am strolchigen Verkäufer.

  10. #7
    de Vörstand Avatar von hinnerker
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    Zitat Zitat von Waldschrat Beitrag anzeigen
    Da fühl ich mit Dir, und würde das "verkratzt" oder "viele Kratzer auf der Frontlinse" nennen.
    Bleib dran, am strolchigen Verkäufer.
    Und wir sprechen dann doch bitte nicht von einem "strolchigen Verkäufer" den wir persönlich ja gar nicht kennen, oder kennst Du ihn und seinen Erfahrungshorizont im Umgang mit Altglas.
    Ich finde es immer wieder "erheiternd", wie schnell hier Vorurteile ohne Kenntnis der Sachlage aufgebaut werden.
    Bitte ein wenig Mäßigung, auch wenn man eventuell die Enttäuschung des Käufers nachempfinden und sich "solidarisieren" möchte, das es sich nicht um "Neuglas" handelte und entsprechende Risiken immer dahinter stehen... das sollte eigentlich jedem, der sich mit Altglaskäufen beschäftigt schon länger klar sein, oder?
    Canon EOS 5D MKIII, 5D MKI, Canon 1D MK IV, Sony A7, NEX7, A7 II.. und viele, viele feine Objektive aus dem Altglas-Container..

  11. Folgender Benutzer sagt "Danke", hinnerker :


  12. #8
    de Vörstand Avatar von hinnerker
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    Zitat Zitat von xali Beitrag anzeigen
    Muss mich mal hier anschließen. Ich habe heute über ebay-kleinanzeigen ein Zuiko 28mm f2 erhalten, dass laut Beschreibung "Micro-Abnutzungen in der Vergütung der Frontlinse" hat. Auf meine Nachfrage per Nachrichtenfunktion kam als weitere Beschreibung die Bezeichnung "Mini-Kratzer" ohne Einfluss auf die Abbildungsleistung. Gekommen ist dann das, ich hätte gern mal eure Meinungen dazu:

    ....
    Das Objektiv wurde gern und viel genutzt...

    Schau Dir doch erstmal die Bilder an, die Du damit machen kannst. Deshalb hast Du es ja gekauft.

    Ärgerlich ist es immer, zumal man sich ja immer einen "Neuzustand" wünscht, wenn die Frontlinse nicht durch einen Filter geschützt war. Deshalb wurde dann immer schön drauf rumgerubbelt beim kleinsten Fingerabdruck. Bilder entstehen auch noch bei "zerdepperten" Frontlinsen.. (hab den Link grad nicht parat, der eindrucksvoll zeigt, was mit einer zerstörten Frontlinse noch alles geht)

    Für die Frage, ob man einem Verkäufer nun "vorsätzliche Falschbeschreibung" unterstellt, kommt es doch sehr entscheidend darauf an, wie der jeweilige Erfahrungshorizont des Verkäufers einzuordnen ist.

    Wenn damit gute und brauchbare Bilder entstanden (und das wird auch bei einer solchen Frontlinse so sein), wird es nämlich zur "Haarspalterei", ob diese Kratzer einen großen Einfluss auf das Bildergebnis haben würden. Geht man einen Schritt weiter und geht von der "von Dir gern gezahlten Rechtsschutzversicherung" aus, so wird auch diese "dankend" ablehnen, denn erstens dürfte der Streitbetrag im Zivilverfahren zu lächerlich sein gemessen an den Gutachterkosten, die dann auch noch vom Kläger "vorzustrecken" wären. Ein Richter wird eine Expertise benötigen... deshalb Gutachterkosten vom Kläger zu zahlen.
    Und wenn Du dann verlierst, haste noch die Gutachterkosten in den Sand gesetzt.

    Diese übersteigen dann regelmäßig den eigentlichen Streitwert, so dass sich das Ganze schon an dem Punkt erledigt haben dürfte...

    Was bleibt ist halt, sich mit dem Verkäufer zu einigen... so dieser darauf überhaupt reagiert. Er muss es nicht, denn es handelt sich, wie ich aus dem bisher geschriebenen entnehme, um einen reinen Privatkauf. Da sind solche Risiken halt immer gedanklich mit "einzupreisen" bei einem Kauf... und ein "Betrug" ist hier aus einer von einem Laien abgegebenen Zustandsbeschreibung kaum nachzuweisen. Wenn ich als Experte mir vorstelle, wie mein Sohn später mal meinen Nachlass in Fotografischen Dingen regeln muss, so wird der auch nur das beschreiben können, was er sieht... und nicht wissen, wie er einen Zustand so korrekt beschreibt, das er jemandem, der sich - wie in diesen Altglasforen - regelmäßig mit den Vor- und Nachteilen solcher Objektivzustände auskennt.

    Ich drück aber in jedem Fall die Daumen, dass da noch irgendeine Einigung zu finden sein wird... oder gar eine Rücknahme.

    LG
    Henry
    Canon EOS 5D MKIII, 5D MKI, Canon 1D MK IV, Sony A7, NEX7, A7 II.. und viele, viele feine Objektive aus dem Altglas-Container..

  13. #9
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    Zitat Zitat von hinnerker Beitrag anzeigen
    Für die Frage, ob man einem Verkäufer nun "vorsätzliche Falschbeschreibung" unterstellt, kommt es doch sehr entscheidend darauf an, wie der jeweilige Erfahrungshorizont des Verkäufers einzuordnen ist.

    Wenn damit gute und brauchbare Bilder entstanden (und das wird auch bei einer solchen Frontlinse so sein), wird es nämlich zur "Haarspalterei", ob diese Kratzer einen großen Einfluss auf das Bildergebnis haben würden. Geht man einen Schritt weiter und geht von der "von Dir gern gezahlten Rechtsschutzversicherung" aus, so wird auch diese "dankend" ablehnen, denn erstens dürfte der Streitbetrag im Zivilverfahren zu lächerlich sein gemessen an den Gutachterkosten, die dann auch noch vom Kläger "vorzustrecken" wären. Ein Richter wird eine Expertise benötigen... deshalb Gutachterkosten vom Kläger zu zahlen.
    Und wenn Du dann verlierst, haste noch die Gutachterkosten in den Sand gesetzt.
    Sowohl die Artikelbeschreibung als auch meine weitere Korrespondenz mit dem Verkäufer ließen sehr wohl auf einiges Fachwissen schließen, kannte er doch das OM-Labor, verglich er die Abbildungsleistung des Objektivs mit der eines anderen, ebenfalls angebotenen Objektivs. Im Zuge unseres Schreibens bot er mir auch noch ein Sonnar und ein Pancolar an, allerdings zu für mich absurden Preisen, die er mit bestimmten Versionen der Objektive begründete. Fachwissen ist definitiv vorhanden.

    Ich bin mir sehr sicher einen eventuellen Rechtsstreit nicht zu verlieren, würde mich aber natürlich viel lieber gütlich einigen und das Ganze einfach rückabwickeln, so er sich denn meldet. Natürlich handelt es sich um einen Privatkauf, was den Verkäufer aber nicht von seinen vertraglichen (Neben-)Pflichten entbindet. Ich berufe mich hier auch nicht auf eine Gewährleistung, ich halte die Artikelbeschreibung für vorsätzlich falsch.

    Ich warte weiter ab, es ist Karneval und ich geb ihm jetzt ein paar Tage.

    Schreibt so ein Laie?:
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    Gruß
    Rolf
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  14. #10
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    Achherrje... Du hast 119€ bezahlt, für den Zustand des Objektivs vielleicht 30-40€ zuviel. Klar, die Beschreibung ist nicht 100% ehrlich gewesen, das ist mies vom Verkäufer, aber wegen so einem Quatsch willst Du Dir doch nicht die kommenden Tage verderben, oder? Falls er antwortet und die Rücknahme akzeptiert - prima, gut für Deinen Blutdruck und sein Karma. Und falls nicht, schluck Deine Wut runter, wünsch ihm irgendwas schlimmes an den Hals und gut ist. Die Welt wird sich weiterdrehen und das Ding wird außerdem immer noch gute Bilder machen, nutz halt immer die Streulichtblende und vermeide Gegenlichtsituationen. Oder verkauf es halt wieder - die Streulichtblende alleine bringt immerhin schon ca. 30€.

  15. 2 Benutzer sagen "Danke", barney :


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