32 Euro - das ist ja richtig Geld.
Da mußt Du unbedingt einen Anwalt mit der Wahrung Deiner Interessen beauftragen - mindestens.
Laß auch prüfen, ob ein Gang zum Europäischen Gerichtshof angeraten ist .....
Ansonsten aus meiner Praxis (Verkauf und Service von Laborgeräten und wissenschaftlichen Instrumenten):
Im Rahmen einer Reparatur ersetzte Teile gehen, vorbehaltlich anderer vorheriger Vereinbarung,
in das Eigentum des Reparaturbetriebes über.
Wird meistens so in den AGBs geregelt.
Der Auftraggeber muß den Umfang und die Art der von ihm gewollten Arbeiten nachweisen (steht meistens/oft so in den AGBs)
Deswegen (nicht nur) Reparaturaufträge immer schriftlich -
spart Ärger, schont Nerven und fördert das friedliche Zusammenleben.
Nichts für Ungut -
Gruß Wilhelm