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+ Manuelle und natürlich jede Menge Krimskrams
Leute Ebay ist kein Händler sondern eine Handelsplattform - daher sind Ansprüche gegenüber Ebay sogut wie nicht durchzusetzen. Man müßte nachweisen das Ebay ein betrügerisches Handeln eines Mitglieds bekannt war und nichts dagegen unternommen wurde - viel Spass dabei, das ist unmöglich.
Was aber von Ebay verlangt werden kann ist die herausgabe der Anmeldedaten sowie der IP-Nummern mit Uhrzeit - damit ist der Einwahlcomputer identifizierbar und damit der Täter oder ein Mittäter.
Grüße aus Innsbruck
Michael
Geändert von Skysaxon (01.03.2011 um 17:14 Uhr)
Klar auch ein Internet Cafe - aber der Täter muß sich mehrfach eingelogged haben und da wird es einfacher auch in einem I-Net Cafe den Täter auszuforschen - außer der Täter hat jedesmal ein anderes benutzt - was ich kaum glaube. Dazu kommt das die meisten I-Net Cafes Video überwacht sind und damit auch wieder ein Nachweis erbracht werden kann.
Sich komplett anonym im Netz zu bewegen ist ein Märchen das sogut wie unmöglich ist.
Wieviel Bewertungen hatte der Verkäufer denn - oder war es evtl. ein gehackter Account?
Grüße aus Innsbruck
Michael
das war eine ebay-kleinanzeige
Gibt es einen Link zum angebot den ich übersehen habe oder woher weißt du das?
Es handelte sich tatsächlich um eine ebay Kleinanzeige.
Die Anzeige wurde allerdings schon gelöscht.
Brauche ich einen Anwalt um von ebay die IP-Adresse zu bekommen?
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nein, anwalt brauchst du da keinen, das machen die schon. hattest du email-verkehr mit den betrügern? weil im header der email müsste die ip-adresse drin stehen.
edit: im quelltext steht einiges drin...
Nein, ich hatte nur telefonischen Kontakt!
Ich werde jetzt ebay schreiben, dass sie mir die IP-Adressen geben sollen.
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