Leute Ebay ist kein Händler sondern eine Handelsplattform - daher sind Ansprüche gegenüber Ebay sogut wie nicht durchzusetzen. Man müßte nachweisen das Ebay ein betrügerisches Handeln eines Mitglieds bekannt war und nichts dagegen unternommen wurde - viel Spass dabei, das ist unmöglich.
Was aber von Ebay verlangt werden kann ist die herausgabe der Anmeldedaten sowie der IP-Nummern mit Uhrzeit - damit ist der Einwahlcomputer identifizierbar und damit der Täter oder ein Mittäter.
Grüße aus Innsbruck
Michael


Zitieren