Gelegentlich gerät man ein einen Sesselpupser, der dir seine Macht beweisen, oder sich noch profilieren muss.
Bei mir waren es deren 2, ein Neuling und der Abteilungsleiter, die sich mich und ein altes RZ67 Objektiv aus JP, zum Feind auserkoren hatten.
Argument: da es elektrische Kontakte hat, und ich der Inverkehrbringer bin, benötige ich eine CE Zertifizierung.
Auf mein Argument, dass es in den 1970/80ern keine CE Kennzeichnung gab, sollte ich einen Nachweis über das Herstellugsjahr seitens Mamiya bringen, usw...usw.
Hab das Ding fallen gelassen und gesagt, sie sollen es vernichten.
Fazit 2 x 20 km Fahrt, 30 min Diskussion und 80 € in den Sand gesetzt.
Hatte danach mit DHL eine Art Servicevertrag geschlossen, dass sie die Zollformalitäten für mich erledigen.
Das kann man auf der Mitteilung auswählen und kostet je Sendung ca. 10-12 €, hat aber den Vorteil, dass es direkt am Flughafen abgewickelt wird und nicht zum Zollamt am Wohnort verbracht wird, wo es erst mal eine Woche liegt.
Seit 2 Jahren läuft das problemlos.
sesselpupser ist wohl passend, oder auch karrieregeil.
Gestern bekam ich ein weiteres, altes Zeiss-Contax aus Japan mit der Post. Zoll und Steuer bezahlt und gut war. Offensichtlich ein anderer Sachbearbeiter beim Zoll.
Ich hatte ähnliche Erfahrungen beim Zoll mit optischen Waren aus Japan... einfach zum Kotzen!
Habe die Hoffnung, dass mit dem neuen Freihandels-Abkommen der EU mit Japan ab 2019 die Zollgeschichte fällt.
VG Ekkehard
Ich kann bisher nicht meckern mit meinem Hauptzollamt am Flughafen. Einmal kam ein Nikkor-S 1.4/50 aus Japan bei mir an, hab die Einfuhr-Umsatzsteuer bezahlt und gut war und beim anderen Mal kam ein Mamiya Sekor-Z 4/65 für die RZ67 an, da gabs auch kein Theater. Zoll (derzeit AFAIR 6,7%) fällt erst ab 150€ Warenwert an.
Die Leute dort freuen sich auch immer ein Loch in den Bauch, wenn man schon die richtige Zolltarifnr. aufsagen kann (9002 11 00 50 bzw. 9002 11 00 90, wenn es sich um UWWs oder lange Tele handelt).
Die Grenze ist schon korrekt, habe ich vom Zollamt Siegen.
Das ist die Einfuhrumsatzsteuer, die auf den Warenwert incl. Transportkosten berechnet wird. Dabei wird der Betrag nicht eingefordert, wenn er unter 10€ liegt (Bagatellgrenze).
Nur wenn der Warenwert (dieses mal OHNE Transportkosten) die Freigrenze überschreitet, zahlst Du dann auch die Zollgebühren.
Bei Überschreitung von Frei g r e n z e n muss immer der Gesamtbetrag versteuert bzw. verzollt werden -im Gegensatz zum Frei b e t r a g , der geschützt bleibt.
Gruß
Wolfgang