Wenn Du als Verbraucher bei einem Händler kaufst, aber sicher:
http://www.it-recht-kanzlei.de/abmah...nd-risiko.html
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Ach ja, und die Einstufung als gewerblicher Händler kann auch einer Privatperson passieren:
Da kann sich im Streitfall auch mal der Blick in die Bewertungen des Verkäufers pro Monat lohnen.Zitat von welt.de
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Danke. Inzwischen habe ich es auch gefunden.
Das Ding ist, dass der Verkäufer als gewerblicher Verkäufer angemeldet ist!
Gut!
Carsten, berufsbedingt immer mal wieder auf Forum-Pause. In grün schreibe ich als Mod.
Leica, Sony, Nikon, Fuji, Olympus, Pentax, Panasonic, Canon, Sigma und viel zu viele Linsen sowie andere digitale und analoge Kameras.
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Umso besser.
Auf ihn mit Gebrüll....
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Einzelfall - ob 30, 60, 90 oder 400 Artikel, es kann so oder so kommen mit der Gewerblichkeit.
Schließlich könnte ich ja auch 3 Artikel pro Monat verkaufen und doch davon "leben". Zum Beispiel Angénieux ... da müsste man schon vergleichsweise viele ungewaschene Strampelhöschen verticken ...
Der Typ ist echt hartnäckig. Ich habe ihn erneut auf seine Pflichten als Verkäufer (§474 etc.) hingewiesen und er weigert sich einfach weiterhin.
Er will erst zahlen, wenn DPD die Schadensregulierung abgeschlossen hat.
Jetzt habe ich Kontakt zur Verbraucherzentrale und dann kommt eben doch der Anwalt...
Im Grunde würde ich ja abwarten, aber der Kauf ist schon über einen Monat her! Danach folgte die Korrespondenz. Jetzt reicht es mir einfach.
So langsam habe ich das Gefühl, es hat System bei ihm.
Ich konstruiere mal einen Fall:
Ein Verkäufer sitzt auf einem defekten Objektiv und verkauft es als "voll funktionsfähig".
Er beauftragt eine sagen wir mal "unzuverlässige" Versandfirma und verpackt das Objektiv mangelhaft.
Das Paket (und das Objektiv) kommt beschädigt an.
Zwei Möglichkeiten:
1) Das Paket wird tortzdem angenommen. => Der Käufer sitzt auf dem defekten Objektiv und muss nun nachweisen, dass er es nicht kaputt gemacht hat.
2) Das Paket wird nicht angenommen (wie bei uns). => Der Verkäufer tut unschuldig und regelt "großzügig" den Fall, überweist einen Teil des Geldes irgendwann zurück, weil die Versandfirma sich angeblich weigert, den ganzen Betrag abzudecken.
Der Verkäufer hat für ein defekten Objektiv noch einen Betrag bekommen und der gelackmeierte ist der Käufer, der einen Teil des Geldes los ist, ohne ein Objektiv zu haben.
Wenn der Verkäufer nun auch noch das defekte Objektiv wieder zurückerhällt, geht das ganze Spiel von vorne los!
Carsten, berufsbedingt immer mal wieder auf Forum-Pause. In grün schreibe ich als Mod.
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Recht so, denn wie sagte schon meine Oma (und die war ne kluge Frau): "Wer nicht hören will, muß fühlen."
So, update!
Für das Tokina 80-210 habe ich einen Preisnachlass von 30% herausgehandelt. Das ist für mich nun OK so, zumal der Fungus im Inneren auf Bildern nicht zu bemerken ist. Das Geld habe ich schon zurück.
Für das EF 75-300 IS habe ich endlich die Bestätigung bekommen - kurz vor einer Strafanzeige wg. Betrugs - dass das Geld unterwegs ist. Bis Dienstag sollte ich es haben, wenn nicht, dann geht es doch weiter...
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