-
Ist oft mit dabei

Zitat von
aibf
Das Urteil ist ein Witz!
Das begründe doch mal bitte ausführlich. Das Urteil ist nämlich absolut folgerichtig aus all den Jahren höchstrichterlicher Definition der Panoramafreiheit, in der es darum geht, dass Kunstwerke nur so abgebildet werden dürfen, wie Du sie als Mensch vom öffentlichen Raum aus wahrnehmen kannst. Also von "kriechend" bis "hoch hopsend". Wie sollen da bitte Drohnen reinfallen.
Fotografen heulen immer so schön auf, wenn sie ihre eigenen Rechte tangiert fühlen, aber scheren sich so oft nicht um die Rechte anderer (Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte etc). Das ist schon putzig.
-
2 Benutzer sagen "Danke", schlicksbier :
Berechtigungen
- Neue Themen erstellen: Nein
- Themen beantworten: Nein
- Anhänge hochladen: Nein
- Beiträge bearbeiten: Nein
-
Foren-Regeln