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Erhellend ist der Wikipedia-Artikel zur Panoramafreiheit, der auch das BHG-Urteil schon aufführt:
https://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit
Da scheint es ein rechtes Hin und Her zu geben. Im Zweifel bei Fotos von Gebäuden oder Kunstwerken und deren kommerzieller Verwendung alle Gesetzestexte genau durchlesen oder einen Anwalt konsultieren. Nett beim Urheber des Werkes nachfragen, kann man ja auch.
Erinnert mich gerade ein wenig an Kraftwerk gegen Moses Pelham:
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechts..._und_Kraftwerk
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