Das Präsentieren der Rechnung beziffert den Mangel in Euro. Ich würde so ein teureres Zoom-Objektiv nicht von einem Verkäufer "nachbessern" lassen, dessen Fähigkeiten mir unbekannt sind. Und wenn ich nicht irre, gibt es das Zuiko 35-80 2.8 nicht so oft, dass man es zurückschicken und mal eben woanders kaufen könnte.
Wir reden hier nicht über Gewährleistung oder Garantie. Es handelt sich um einen verschwiegenen Mangel und man könnte die Frage stellen, ob es ein Betrugsversuch ist. Insofern sehe ich kein Recht des Verkäufers auf Nachbesserung oder Rücknahme.
Ich persönlich würde das Objektiv im OM-Labor vernünftig reinigen lassen und wenn der Verkäufer sich doof stellen würde, würde ich bei eBay einen Fall aufmachen und ggf. eine entsprechende Bewertung geben. Und wenn ich dann tatsächlich auf der Rechnung sitzen bleibe, wäre mir das lieber, als mir weiteren Ärger und Aufwand anzutun. Ich denke, wenn der eBay Käuferschutz das Bild mit dem Insekt und die Rechnung vom OM-Labor in Verbindung mit dem Auktionstext sieht, dann wird der Verkäufer eine Teilerstattung anbieten.
Aber das ist nur meine Meinung. Das muss jeder für sich entscheiden.