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Thema: OM 35-80mm f2.8 mit tierischem Mitbewohner?

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Fleissiger Poster
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    Das Präsentieren der Rechnung beziffert den Mangel in Euro. Ich würde so ein teureres Zoom-Objektiv nicht von einem Verkäufer "nachbessern" lassen, dessen Fähigkeiten mir unbekannt sind. Und wenn ich nicht irre, gibt es das Zuiko 35-80 2.8 nicht so oft, dass man es zurückschicken und mal eben woanders kaufen könnte.

    Wir reden hier nicht über Gewährleistung oder Garantie. Es handelt sich um einen verschwiegenen Mangel und man könnte die Frage stellen, ob es ein Betrugsversuch ist. Insofern sehe ich kein Recht des Verkäufers auf Nachbesserung oder Rücknahme.

    Ich persönlich würde das Objektiv im OM-Labor vernünftig reinigen lassen und wenn der Verkäufer sich doof stellen würde, würde ich bei eBay einen Fall aufmachen und ggf. eine entsprechende Bewertung geben. Und wenn ich dann tatsächlich auf der Rechnung sitzen bleibe, wäre mir das lieber, als mir weiteren Ärger und Aufwand anzutun. Ich denke, wenn der eBay Käuferschutz das Bild mit dem Insekt und die Rechnung vom OM-Labor in Verbindung mit dem Auktionstext sieht, dann wird der Verkäufer eine Teilerstattung anbieten.

    Aber das ist nur meine Meinung. Das muss jeder für sich entscheiden.
    Gruß, Lars

    *tempus fugit*

  2. #2
    Spitzenkommentierer Avatar von Anthracite
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    Zitat Zitat von netomag Beitrag anzeigen
    Ich persönlich würde das Objektiv im OM-Labor vernünftig reinigen lassen und wenn der Verkäufer sich doof stellen würde, würde ich bei eBay einen Fall aufmachen und ggf. eine entsprechende Bewertung geben.
    Wenn man das macht, ohne den Verkäufer vorher zu kontaktieren, ist das mMn. indiskutables Verhalten. Würdest du das Teil professionell reinigen lassen, hättest du was Besseres als versprochen war, denn dann hättest du auch die erwähnten kleinen Staubpartikel beseitigt. Und dann die Rechnung zeigen und mit einer schlechten Bewertung drohen, das geht gar nicht. Wäre ich der Verkäufer, dann würde ich Ebay einschalten. Eine schlechte Bewertung ist nur dann angebracht, wenn der Verkäufer nicht bereit ist, den Mangel zu beheben (z. B. durch Preisnachlass oder Rücknahme). Bietet er nur Rücknahme an, kann man immer noch überlegen, ob man drauf eingeht oder das Objektiv trotzdem behält.


    Zitat Zitat von netomag Beitrag anzeigen
    Es handelt sich um einen verschwiegenen Mangel und man könnte die Frage stellen, ob es ein Betrugsversuch ist.
    Nicht zwingend. Es ist gut möglich, dass das Tierchen erst durch die Rüttelei beim Transport aus dem unsichtbaren Bereich in den Sichtbereich gerutscht ist. Es braucht also kein verschwiegener Mangel zu sein.

    Insofern sehe ich kein Recht des Verkäufers auf Nachbesserung oder Rücknahme.
    Du magst das Recht nicht sehen, aber er hat es. Solange du ihm nicht Arglist nachweisen kannst, und das kannst du nicht, hat er das Recht. (Und wenn du ihm Arglist nachweisen könntest, kenne ich mich nicht aus, wie es juristisch dann aussähe.)

    =>
    Erst mal den Verkäufer kontaktieren.

  3. 3 Benutzer sagen "Danke", Anthracite :


  4. #3
    Spitzenkommentierer Avatar von ralf3
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    Ich sehe das genauso. Und in der Regel ist es auch der stressfreieste Weg, wenn man den Verkäufer voher auf das Problem anspricht.

  5. #4
    Fleissiger Poster
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    Ja, vielleicht hat der Verkäufer es ja wirklich nicht gesehen und bietet eine gute Lösung an. Trotzdem würde ich nicht irgendwen dran basteln lassen.
    Gruß, Lars

    *tempus fugit*

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