Ergebnis 1 bis 10 von 119

Thema: Ebay-Ärger

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    de Vörstand Avatar von hinnerker
    Registriert seit
    11.12.2008
    Ort
    Hamweddel
    Beiträge
    15.569
    Bilder
    81
    Danke abgeben
    3.679
    Erhielt 10.442 Danke für 3.561 Beiträge

    Standard

    Zitat Zitat von xali Beitrag anzeigen
    Muss mich mal hier anschließen. Ich habe heute über ebay-kleinanzeigen ein Zuiko 28mm f2 erhalten, dass laut Beschreibung "Micro-Abnutzungen in der Vergütung der Frontlinse" hat. Auf meine Nachfrage per Nachrichtenfunktion kam als weitere Beschreibung die Bezeichnung "Mini-Kratzer" ohne Einfluss auf die Abbildungsleistung. Gekommen ist dann das, ich hätte gern mal eure Meinungen dazu:

    ....
    Das Objektiv wurde gern und viel genutzt...

    Schau Dir doch erstmal die Bilder an, die Du damit machen kannst. Deshalb hast Du es ja gekauft.

    Ärgerlich ist es immer, zumal man sich ja immer einen "Neuzustand" wünscht, wenn die Frontlinse nicht durch einen Filter geschützt war. Deshalb wurde dann immer schön drauf rumgerubbelt beim kleinsten Fingerabdruck. Bilder entstehen auch noch bei "zerdepperten" Frontlinsen.. (hab den Link grad nicht parat, der eindrucksvoll zeigt, was mit einer zerstörten Frontlinse noch alles geht)

    Für die Frage, ob man einem Verkäufer nun "vorsätzliche Falschbeschreibung" unterstellt, kommt es doch sehr entscheidend darauf an, wie der jeweilige Erfahrungshorizont des Verkäufers einzuordnen ist.

    Wenn damit gute und brauchbare Bilder entstanden (und das wird auch bei einer solchen Frontlinse so sein), wird es nämlich zur "Haarspalterei", ob diese Kratzer einen großen Einfluss auf das Bildergebnis haben würden. Geht man einen Schritt weiter und geht von der "von Dir gern gezahlten Rechtsschutzversicherung" aus, so wird auch diese "dankend" ablehnen, denn erstens dürfte der Streitbetrag im Zivilverfahren zu lächerlich sein gemessen an den Gutachterkosten, die dann auch noch vom Kläger "vorzustrecken" wären. Ein Richter wird eine Expertise benötigen... deshalb Gutachterkosten vom Kläger zu zahlen.
    Und wenn Du dann verlierst, haste noch die Gutachterkosten in den Sand gesetzt.

    Diese übersteigen dann regelmäßig den eigentlichen Streitwert, so dass sich das Ganze schon an dem Punkt erledigt haben dürfte...

    Was bleibt ist halt, sich mit dem Verkäufer zu einigen... so dieser darauf überhaupt reagiert. Er muss es nicht, denn es handelt sich, wie ich aus dem bisher geschriebenen entnehme, um einen reinen Privatkauf. Da sind solche Risiken halt immer gedanklich mit "einzupreisen" bei einem Kauf... und ein "Betrug" ist hier aus einer von einem Laien abgegebenen Zustandsbeschreibung kaum nachzuweisen. Wenn ich als Experte mir vorstelle, wie mein Sohn später mal meinen Nachlass in Fotografischen Dingen regeln muss, so wird der auch nur das beschreiben können, was er sieht... und nicht wissen, wie er einen Zustand so korrekt beschreibt, das er jemandem, der sich - wie in diesen Altglasforen - regelmäßig mit den Vor- und Nachteilen solcher Objektivzustände auskennt.

    Ich drück aber in jedem Fall die Daumen, dass da noch irgendeine Einigung zu finden sein wird... oder gar eine Rücknahme.

    LG
    Henry
    Canon EOS 5D MKIII, 5D MKI, Canon 1D MK IV, Sony A7, NEX7, A7 II.. und viele, viele feine Objektive aus dem Altglas-Container..

  2. #2
    Spitzenkommentierer
    Registriert seit
    16.06.2014
    Ort
    Duisburg
    Beiträge
    1.049
    Danke abgeben
    2.858
    Erhielt 6.264 Danke für 771 Beiträge

    Standard

    Zitat Zitat von hinnerker Beitrag anzeigen
    Für die Frage, ob man einem Verkäufer nun "vorsätzliche Falschbeschreibung" unterstellt, kommt es doch sehr entscheidend darauf an, wie der jeweilige Erfahrungshorizont des Verkäufers einzuordnen ist.

    Wenn damit gute und brauchbare Bilder entstanden (und das wird auch bei einer solchen Frontlinse so sein), wird es nämlich zur "Haarspalterei", ob diese Kratzer einen großen Einfluss auf das Bildergebnis haben würden. Geht man einen Schritt weiter und geht von der "von Dir gern gezahlten Rechtsschutzversicherung" aus, so wird auch diese "dankend" ablehnen, denn erstens dürfte der Streitbetrag im Zivilverfahren zu lächerlich sein gemessen an den Gutachterkosten, die dann auch noch vom Kläger "vorzustrecken" wären. Ein Richter wird eine Expertise benötigen... deshalb Gutachterkosten vom Kläger zu zahlen.
    Und wenn Du dann verlierst, haste noch die Gutachterkosten in den Sand gesetzt.
    Sowohl die Artikelbeschreibung als auch meine weitere Korrespondenz mit dem Verkäufer ließen sehr wohl auf einiges Fachwissen schließen, kannte er doch das OM-Labor, verglich er die Abbildungsleistung des Objektivs mit der eines anderen, ebenfalls angebotenen Objektivs. Im Zuge unseres Schreibens bot er mir auch noch ein Sonnar und ein Pancolar an, allerdings zu für mich absurden Preisen, die er mit bestimmten Versionen der Objektive begründete. Fachwissen ist definitiv vorhanden.

    Ich bin mir sehr sicher einen eventuellen Rechtsstreit nicht zu verlieren, würde mich aber natürlich viel lieber gütlich einigen und das Ganze einfach rückabwickeln, so er sich denn meldet. Natürlich handelt es sich um einen Privatkauf, was den Verkäufer aber nicht von seinen vertraglichen (Neben-)Pflichten entbindet. Ich berufe mich hier auch nicht auf eine Gewährleistung, ich halte die Artikelbeschreibung für vorsätzlich falsch.

    Ich warte weiter ab, es ist Karneval und ich geb ihm jetzt ein paar Tage.

    Schreibt so ein Laie?:
    zuiko.JPG
    Gruß
    Rolf
    ____________
    www.altglas-container.de Instagram

  3. #3
    Spitzenkommentierer
    Registriert seit
    02.12.2012
    Beiträge
    1.583
    Danke abgeben
    4.036
    Erhielt 4.441 Danke für 975 Beiträge

    Standard

    Achherrje... Du hast 119€ bezahlt, für den Zustand des Objektivs vielleicht 30-40€ zuviel. Klar, die Beschreibung ist nicht 100% ehrlich gewesen, das ist mies vom Verkäufer, aber wegen so einem Quatsch willst Du Dir doch nicht die kommenden Tage verderben, oder? Falls er antwortet und die Rücknahme akzeptiert - prima, gut für Deinen Blutdruck und sein Karma. Und falls nicht, schluck Deine Wut runter, wünsch ihm irgendwas schlimmes an den Hals und gut ist. Die Welt wird sich weiterdrehen und das Ding wird außerdem immer noch gute Bilder machen, nutz halt immer die Streulichtblende und vermeide Gegenlichtsituationen. Oder verkauf es halt wieder - die Streulichtblende alleine bringt immerhin schon ca. 30€.

  4. 2 Benutzer sagen "Danke", barney :


  5. #4
    Spitzenkommentierer
    Registriert seit
    16.06.2014
    Ort
    Duisburg
    Beiträge
    1.049
    Danke abgeben
    2.858
    Erhielt 6.264 Danke für 771 Beiträge

    Standard

    Barney, vielleicht hast Du Recht. Eventuell haben 119€ bei Dir einen anderen Stellenwert, ich halte das für eine Summe, die man nicht einfach so abtut.

    Wütend war ich eigentlich nicht, aber wer lässt sich schon gern be*******n? Ich finde es einfach nicht richtig, da überhaupt nichts zu machen.
    Ich warte mal weiter ab.

    Achso, barney, wenn Du es kaufen willst? Es hat nur ein paar Mikro-Abnutzungen auf der Frontlinse, Versand übernehme ich .
    Gruß
    Rolf
    ____________
    www.altglas-container.de Instagram

  6. 3 Benutzer sagen "Danke", xali :


  7. #5
    Spitzenkommentierer
    Registriert seit
    02.12.2012
    Beiträge
    1.583
    Danke abgeben
    4.036
    Erhielt 4.441 Danke für 975 Beiträge

    Standard

    Zitat Zitat von xali Beitrag anzeigen
    Barney, vielleicht hast Du Recht. Eventuell haben 119€ bei Dir einen anderen Stellenwert, ich halte das für eine Summe, die man nicht einfach so abtut.

    Wütend war ich eigentlich nicht, aber wer lässt sich schon gern be*******n? Ich finde es einfach nicht richtig, da überhaupt nichts zu machen.
    Ich warte mal weiter ab.

    Achso, barney, wenn Du es kaufen willst? Es hat nur ein paar Mikro-Abnutzungen auf der Frontlinse, Versand übernehme ich .
    *ggg* Nee, hab schon ein Nikkor 2/28 (mit etwas Fungus hinter der Rücklinse, na und?), da fange ich nicht noch mit mikro-abgenutztem OM-Kram an

    119€ haben bei mir übrigens auch einen gewissen Stellenwert, aber das ist ja nun nicht der tatsächliche "Schaden". Für 30-40€ mache ich mich nicht stundenlang heiss.

  8. #6
    Spitzenkommentierer Avatar von classicglasfan
    Registriert seit
    24.11.2014
    Ort
    nördlich von Graz
    Alter
    50
    Beiträge
    2.623
    Bilder
    9
    Danke abgeben
    5.239
    Erhielt 7.230 Danke für 1.504 Beiträge

    Standard

    Klar, die Beschreibung ist nicht 100% ehrlich gewesen, das ist mies vom Verkäufer, aber wegen so einem Quatsch willst Du Dir doch nicht die kommenden Tage verderben, oder? Falls er antwortet und die Rücknahme akzeptiert - prima, gut für Deinen Blutdruck und sein Karma. Und falls nicht, schluck Deine Wut runter, wünsch ihm irgendwas schlimmes an den Hals und gut ist. Die Welt wird sich weiterdrehen und das Ding wird außerdem immer noch gute Bilder machen, nutz halt immer die Streulichtblende und vermeide Gegenlichtsituationen.
    So sehe ich das in dem Fall auch. Seit meinem - im Endeffekt noch gut verlaufenen - Problem mit dem Distagon 2.8/28 weiter oben im Thread, habe ich mir angewöhnt, Angebote mit nicht sehr aussagekräftigen Bildern nicht zu beachten. Wie man in deinem Fall sieht, ist auf dem Bild das Wesentliche nicht zu erkennen. Wenn etwas von Schäden in der Oberfläche erwähnt wird, sollte schon ein Bild vom Schaden dabei sein. Dann kann man sich als Käufer überlegen, ob das stört oder nicht. Sind die Bilder zu schlecht oder beschriebene Mängel nicht bildlich dokumentiert, lasse ich die Finger davon.
    Gruß, André
    __________________________________________________ __________________________________

    (Im Moment nur sporadisch online)


  9. 2 Benutzer sagen "Danke", classicglasfan :


  10. #7
    Spitzenkommentierer Avatar von ulganapi
    Registriert seit
    06.12.2015
    Ort
    Lauf
    Alter
    71
    Beiträge
    3.018
    Bilder
    43
    Danke abgeben
    10.010
    Erhielt 16.346 Danke für 2.586 Beiträge

    Standard

    Zitat Zitat von xali
    Wütend war ich eigentlich nicht, aber wer lässt sich schon gern be*******n? Ich finde es einfach nicht richtig, da überhaupt nichts zu machen.
    Ich warte mal weiter ab.
    Das ist schon ärgerlich, passiert mir auch bisweilen, aber Du hast ja die Möglichkeit den Verkäufer etwas zu "kitzeln" wie man bei uns sagt, also Mails, Anrufe etc
    und als krönenden Abschluß lasse ich manchmal meinem Anwalt - er ist ein Freund von mir - ein paar passende Zeilen schreiben. Das beruhigt das Gefühl jemanden
    "auf den Leim gegangen zu sein" ungemein. Dann aber weitermachen ist obsolet, weil die Kosten in keinem Verhältnis zum Schaden stehen würden.
    Wenn trotzdem keine Einigung erzielt werden konnte, dann überlege Dir, ob Du das Teil nutzen würdest, wenn es brauchbare Fotos liefert, oder verkaufe
    es eben wieder - natürlich dann mit Verlust.
    Also ich würde es behalten und schauen, ob ich irgendwann etwas einwandfreies oder alternatives finden kann.

    VG Dieter
    Fotografiere meistens digital - hauptsächlich mit Objektiven der 50er bis 70er Jahre https://www.zonerama.com/Gastfresser/300955
    falls doch analog, dann Kleinbild mit Minolta AF, Mittelformat mit Bronica 6x7 und 4,5x6

  11. Folgender Benutzer sagt "Danke", ulganapi :


Ähnliche Themen

  1. Ebay Gebührenanhebung
    Von hinnerker im Forum "Café Manuell" - Hier wird geplaudert..
    Antworten: 10
    Letzter Beitrag: 19.02.2013, 08:57
  2. Umbau FD --> EF bei ebay?!
    Von Helge im Forum "Café Manuell" - Hier wird geplaudert..
    Antworten: 9
    Letzter Beitrag: 28.12.2011, 23:34

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •