Auf einen Inhalt zu verlinken, der ohne mein Wissen gegen das Urheberrecht verstößt, gleicht in etwa dem Verbreiten der Information, dass in Musterstraße 1 in Musterhausen eine Kunstausstellung stattfindet. Wenn diese Kunstausstellung nun ein urheberrechtlich geschütztes, aber eben nicht authorisiertes Werk zur Schau stellt, soll ich für diesen Verstoß mithaften, obgleich ich diese Ausstellung vermutlich nie selbst besucht habe oder besuchen werde, geschweige denn etwas von der Authorisierung der Bilder wissen kann.