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Habe die bisherigen Antworten mal überflogen.
Was bisher noch nicht gesagt wurde, ist, das ein sehr guter Weg auch das Mahnverfahren darstellt. Das kann man als Privatperson unter Beachtung bestimmter Vorraussetzungen auch problemlos in die Wege leiten.
Dazu bedarf es die Adresse des Schuldners und den Besuch am nähstgelegenem Amtsgericht. Dort füllt man den Antrag auf ein privates Mahnverfahren aus und zahlt so um die 20,-€. Das Gericht wird dann in den folgenden Wochen die Schuld einholen, notfalls mit dem Gerichtsvollzieher.
Man muss aber vorher das machen, was Henry bereits geschrieben hat.
1. Einschreiben mit Rückantwort ,Inhalt: Mahnung mit Fristsetzung (mind. 7 Werktage)
2. Zweites Einschreiben mit Rückantwort nach Ablauf der 1.Frist ,Inhalt: 2. Mahnung mit Fristsetzung + Hinweis das bei Nichterfüllung vom Recht Gebrauch gemacht wird, vom Kauf zurück zu treten
3. Bei erneut keiner Antwort oder bei nicht Vorhandensein der Absenderanschrift: Polizei aufsuchen und Anzeige gengen UNBEKANNT machen (auch wenn man einen Namen kennt). Die nötigen Daten werden von der Polizei z.B. aus den Bankdaten in Erfahrung gebracht - man bekommt es später mitgeteilt.
4. Hat man nun die korrekte Adresse des Schuldners: Der Gang zum Amtsgericht + Mahnverfahren einleiten mit Nachweis des Kaufvertrags, der Schuldneradresse und den Rückantwortscheinen der ersten beiden Mahnungen.
5. Warten.
Sollte der Schuldner solvent sein, ist es dann meist nur eine Frage der Zeit, bis man sein Geld wieder bekommt.
Viele kennen den genauen Ablauf nicht oder verlassen sich ausschließlich auf die Polizei.
Erfolgreich wird dieser Vorgang aber nur sein, wenn eine Deutsche Anschrift vorhanden ist und auch das Bankkonto nicht im Ausland liegt.
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