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Thema: Internetbetrug?!

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Spitzenkommentierer Avatar von jock-l
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    ... zumal für Dritte (Behörden, Gerichte) bei der Frage um den Streitwert die hohe Wahrscheinlichkeit besteht daß die auch schnell abwinken werden.
    Da sind die Schritte wie von Henry geschrieben dichter an den Möglichkeiten- zuerst innerhalb der Verkaufsplattform reagieren...

    Ich hatte es erstmalig voriges Jahr, daß Jemand krumm reagierte- die Sperrung verhinderte daß er mit seinen Mätzchen Dritte ärgern konnte. Gut, vielleicht hat er einen Zweitaccount... oder hat sich später wieder angemeldet oder so- aber da war erstmal Schicht im Schacht.
    Ungeduld ist keine Schwäche ...

  2. #2
    DCC Admin Avatar von klein_Adlerauge
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    Also, wenn es einem nach 11 Tagen komisch vorkommt und man auch sieht, dass da in seinem Account Bewegung ist und er offenbar aktiv ist und wenigstens mal hätte kommunizieren können, dann würde ich die EUR 2,15 für ein Einwurfeinschreiben mit klarer Fristsetzung schon investieren. Meist tut sich dann was. Wenn nicht, Strafanzeige. Geht zumindest hier in NRW Online in ein paar Minuten und ist eigentlich kaum Aufwand. Ich würde das allein schon aus Prinzip machen, auch wenn es nur um ein paar Euros geht.

    @jock-l: Wenn eine Strafanzeige wg. Betrug gestellt wird, müssen die Behörden dem nachgehen. Egal wie hoch der Streitwert ist.

    LG,
    Heino

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