Nein, denn die Garantie bezieht sich ausdrücklich auf den Defekt. Sollte das Gerät den Defekt nicht mehr aufweisen (die sogenannte Selbstheilung), so greift natürlich die Garantie und das Objektiv wird dann innerhalb der Garantiezeit gegen ein garantiert defektes ausgetauscht. Wurde das Objektiv mutwillig vom Käufer instand gesetzt, erlischt natürlich die Garantie.



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