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Die Bilder hatten nichts gekostet, aber gefallen.
Im Auftragnehmer/Auftraggeberverhältnis sieht sowas plötzlich ganz anders aus - der Kunde bezahlt, und Du musst liefern.
Gefällt ihm das Produkt nicht, musst Du nachbessern.
Und nochmal. Und nochmal.
Einen Auftrag annehmen und dann ausführen ist professionelles Verhalten, und dieser Anspruch an Dich wird auch auf der Auftraggeberseite erwachsen.
Wenn Du dem ganzen nicht professionell gewachsen bist, ists schnell vorbei mit der "Freundschaft", und plötzlich war die Kiste Bier doch die bessere Währung, oder es wird nicht gezahlt ( aha, wie bist denn Du da als Amateurprofi abgesichert?).
Ich würde hier bestenfalls Folgendes empfehlen:
Schau Dir die üblichen Tarife an ( in Deutschland gibt es entsprechende Informationen), mach Deine Bilder, und verkaufe dem "Kunden" zu üblichem Honorar, was er von diesen Bildern haben will.
Keine gegenseitigen Verpflichtungen, kein Vertrag, der Dich bindet, ganz einfach.
Bilder vorlegen, nehm ich/nehm ich nicht.
Sind die Bilder gut, werden die dem Kunden auch das Geld wert sein, sind sie dann doch nur amateurhaft ( Du gehst ja wohl auch kaum mit fetter Profibeleuchtung, Assistenten für Maske und Reflektoren usw. ans Werk?), wird sich schnell zeigen, was Deine Bilder wert sind und Du gewinnst Erfahrung fürs nächste Mal.
Ich kenne Euer Steuerrecht nicht, aber es wäre so nur noch abzuklären, wie die Bezahlung geregelt wird - läuft das durch deren Bücher (Abschreibung von Kosten) , und wie Du die Einnahme Deinem Staat erklären musst.
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