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Thema: ebay - Problem - Sony A77 ist auf dem Postweg verschwunden

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Moderator Avatar von Padiej
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    Danke Henry!

    Ich hoffe auch, dass das Paket wieder auftaucht. Gesendet habe ich mit der Österreichischen Post. Montag weiß ich mehr, wie die Postler das sehen.

    schönes Wochenende !
    LG PETER (Freund manueller Objektive)
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    Objektive von 14mm - 500mm (auch mit Autofokus)
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  2. #2
    de Vörstand Avatar von hinnerker
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    In dieser Sache noch ein Hinweis:

    Ich weiß nicht, wie es bei den Österreichern aussieht, aber bei uns in der BRD ist es auch immer eine gute Sache - wie ich vor kurzem erst rausgefunden habe - statt der DHL bei kleinen Sachen bis 1 kg die in einen kleinen Karton passen - die deutsche Post als Transporteur zu nehmen.

    Dauert zwar etwas länger, ist aber ziemlich flexibel anpassbar in der Versicherungssumme.

    Da ich einige VNEX Systeme schon bis nach Barain in die VAE, Sidney/Australien, China und Taiwan verschickt habe, hat sich das angeboten...

    http://www.deutschepost.de

    Hier versende ich direkt in der Filiale als Brief international als Einschreiben mit zusätzlicher Versicherung.

    Diese Versicherung ist sehr flexibel in 100 Euro Schritten anpassbar.

    Bitte informiert Euch direkt in Euerer Filiale oder Agentur. Gerade wenn es um aussereuropäische Länder geht, hat sich das bei mir als eine zuverlässige und kostengünstige Versandart herausgestellt.

    Brief international mit Einschreiben und Versicherung bis XXX Euro sind die Stichworte.

    Die Verpackungsmaße sind ähnlich einzuordnen wie ein Paket bis 2kg bei der DHL (hab sie aber grad nicht parat)...

    Auf jeden Fall war ich überrascht, als mich die Frauen am Schalter unserer Filiale darauf hingewiesen haben.
    Für aussereuropäischen Versand nutze ich das inzwischen nur noch bei kleinen Kartonmaßen und Gewichten bis 1 kg.

    LG
    Henry
    Canon EOS 5D MKIII, 5D MKI, Canon 1D MK IV, Sony A7, NEX7, A7 II.. und viele, viele feine Objektive aus dem Altglas-Container..

  3. 2 Benutzer sagen "Danke", hinnerker :


  4. #3
    Hardcore-Poster
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    Zitat Zitat von hinnerker Beitrag anzeigen
    In dieser Sache noch ein Hinweis: ........
    Henry
    Das ist. dort wo sie angeboten wird, die sinnvollste Lösung.

    Hier hat die Post vor wenigen Jahren nachgezogen, da das in einigen Ländern möglich ist.
    Thomas

    Glas ist magnetisch - mein Linsenschrank ist der Beweis

  5. #4
    Teilzeit-Mod. ;) Avatar von LucisPictor
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    Bitte auch noch einmal Folgendes prüfen:

    (Bei DHL gilt das nämlich, wie ich neulich erfahren habe!)

    Bei internationalem Versand und einer Versicherungssumme von €500,- sind auch nur maximal €500,- abgesichert!
    Das Blöde dabei ist, dass, wenn ein Objektiv €630,- gekostet hat, und damit mehr als die €500,-, wird GAR NICHTS bezahlt!!
    Als mir das ein Postler neulich erklärte, war ich total schockiert. Er sagte darauf, dass DHL sogar noch ein Verfahren wg. Versicherungsbetrugs beginnen kann. Da bin ich fast aus dem Schuhen gekippt!!

    Ich bin nicht sicher, ob das wirklich so ist oder ob der Postler selbst keine Ahnung hatte. Vorstellen kann ich mir es aber schon!

    In solch einem Falle müsste man als Wert des Objektivs €495,- oder so angeben, was für mich eher was von Betrug hätte und durch die evtl. eingeforderten Unterlagen ohnehin problematisch wird.

    Ich drücke dir also alle Daumen, die ich habe, Peter!
    Carsten, berufsbedingt immer mal wieder auf Forum-Pause. In grün schreibe ich als Mod.
    ​Leica, Sony, Nikon, Fuji, Olympus, Pentax, Panasonic, Canon, Sigma und viel zu viele Linsen sowie andere digitale und analoge Kameras.
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  6. #5
    caprinz
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    Hier wurde möglicherweise am falschen Ende gespart.
    Bei Unterversicherung würde die Deutsche Post/DHL nichts erstatten.

  7. #6
    Moderator Avatar von Padiej
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    Post Österreich haftet für Pakete ohne Wertangabe (was meines ja ist) bis 510€.

    Alles darüber hinaus ist meine Sache. Habe gerade die AGBs studiert.
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  8. Folgender Benutzer sagt "Danke", Padiej :


  9. #7
    Teilzeit-Mod. ;) Avatar von LucisPictor
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    Zitat Zitat von caprinz Beitrag anzeigen
    Hier wurde möglicherweise am falschen Ende gespart.
    Bei Unterversicherung würde die Deutsche Post/DHL nichts erstatten.
    Also tatsächlich so, wie der Postler mir es erklärt hat.

    Zitat Zitat von Padiej Beitrag anzeigen
    Post Österreich haftet für Pakete ohne Wertangabe (was meines ja ist) bis 510€.

    Alles darüber hinaus ist meine Sache. Habe gerade die AGBs studiert.
    Das ist dann wohl kundenfreundlicher als bei DHL.
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  10. #8
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    Zitat Zitat von caprinz Beitrag anzeigen
    Bei Unterversicherung würde die Deutsche Post/DHL nichts erstatten.
    Was gut zu wissen ist … und eigentlich ungerecht.

    Vom gesunden Menschenverstand her gesehen und meinem Verständnis, was recht und billig ist, müsste wenigstens bis zur Maximalhaftung erstattet werden.

  11. Folgender Benutzer sagt "Danke", praktinafan :


  12. #9
    Teilzeit-Mod. ;) Avatar von LucisPictor
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    Zitat Zitat von praktinafan Beitrag anzeigen
    Was gut zu wissen ist … und eigentlich ungerecht.

    Vom gesunden Menschenverstand her gesehen und meinem Verständnis, was recht und billig ist, müsste wenigstens bis zur Maximalhaftung erstattet werden.
    Das geht ja noch weiter! Wie in meine obigen Post beschrieben, gab es schon Fälle wo DHL den Versender wg. versuchtem Versicherungsbetrug angezeigt hat!!!
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  13. #10
    Ist noch neu hier Avatar von losgiraffos
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    Moin, Moin zusammen,

    Zitat von Hinnerker:
    -Grundsätzlich aber liegt das Transportrisiko beim Käufer und nicht bei Dir. Gegen dieses Risiko kann sich der Käufer durch die Wahl des Versendeweges und der Transportversicherung absichern, bei Übernahme der vollen Kosten für Transport und Versicherungshöhe.

    Die Entschädigung des Käufers erfolgt über Dich, da Du derjenige bist, der die Versicherung für den Käufer abgeschlossen hat und die Regulierung zunächst Dir als Auftraggeber und Vertragsspartner der DHL zusteht. -Zitatende

    So generell möchte ich die Aussage von Hinnerker nicht stehen lassen.

    1. Vertragspartner mit dem Transporteur ist immer der Verkäufer nie der Käufer. Mithin kann nur der Verkäufer Leistungen vom Transporteur verlangen.
    2. Der Verkäufer sollte daher bei Einlieferung seiner Sendung die wertdeckende Versicherungssumme beim Versand berücksichtigen und dem Käufer in
    Rechnung stellen. Mögliche abweichende Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer im Einzelfall lass ich erstmal außen vor.
    3. In diesem Fall hat der Verkäufer wohl eine Unterdeckung der Versicherungssumme von sich aus in Kauf genommen, ohne den Käufer ggf. mit
    seinen Wünschen ins Boot zu holen.

    4. Mithin hat im Verlustfall der Sendung in diesem Fall der Käufer Anspruch auf die Rückerstattung seines Kaufpreises den er über PayPal gezahlt hat. Den über
    den Versicherungsstatus der Sendung hatte er zu keinem Zeitpunkt Einfluss gehabt und ist auch nicht Vertragspartner mit dem Transporteur.
    5. Die Unterversicherung geht in diesem Fall zu Lasten des Verkäufers.

    Bedauerlich ist ebenfalls die lange Zeitdauer der Regelung eines versicherten Schadenersatzes, da erstmal kein Geld während des Prüfverfahrens seitens der beteiligten Postverwaltungen gezahlt wird.

    Allen noch ein schönes Restwochenende.

    Gruß Los Giraffos

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