Der Ablauf ist nun folgender:
Du Peter stellst einen Nachforschungsauftrag bei der DHL. Die DHL wendet sich an den griechischen "Transporteur" und fordert einen Nachweis über den Verbleib der Sendung. Untereinander haben die Transportdienste bis zu 6 Wochen Zeit das Ergebnis dieser Ermittlungen untereinander mitzuteilen.
Es kann also sein, das die DHL erst in einigen Wochen vom griechischen Unternehmen eine Rückäußerung erhält und dann entweder das Paket zugestellt ist, oder aber die Sendung als "verloren" deklariert und reguliert.
Grundsätzlich aber liegt das Transportrisiko beim Käufer und nicht bei Dir. Gegen dieses Risiko kann sich der Käufer durch die Wahl des Versendeweges und der Transportversicherung absichern, bei Übernahme der vollen Kosten für Transport und Versicherungshöhe.
Die Entschädigung des Käufers erfolgt über Dich, da Du derjenige bist, der die Versicherung für den Käufer abgeschlossen hat und die Regulierung zunächst Dir als Auftraggeber und Vertragsspartner der DHL zusteht.
Du wirst dann der DHL im Schadensfalle den Kaufvertragsgegenstand zwischen Dir und dem Käufer nachweisen müssen, also die Kamera und die Ebay-Unterlagen einreichen.
Daraufhin wird dann das Transportunternehmen bzw. die Versicherung bis maximal zur vereinbarten Höhe Entschädigung leisten.
Eine eventuelle Unterdeckung in der abgeschlossenen Versicherungssumme wie in diesem Beispiel ist dann das verbliebene Risiko des Käufers und von ihm selbst zu tragen.
Wenn aber keine Vereinbarung über die Höhe der Versicherungssumme getroffen wurde und Du einfach entschieden hast das 500 Euro als Deckungsbetrag ausreicht, so mag das vielleicht juristisch durchgehen, wäre aber moralisch fraglich, denn zwischen Verkäufer und Käufer sollte dieser Punkt schon abgeklärt sein, denn wenn ein Paket verloren geht, so sollte auch der Käufer schon hinreichend gegen den Verlust seines Geldes - für das er ja nun keinen Gegenwert erhalten hat - abgesichert sein.
Gerade diese blöde Situation, als Verkäufer selbst den Transportweg wählen zu müssen, statt das der Käufer sich um eine Abholung kümmert, schafft aufgrund der Vertragssituation zwischen Verkäufer und Transportunternehmen bei einem Verlust immer doppelten Nerv, weil nur der Verkäufer gleichzeitig auch Vertragspartner ist und der Käufer keinerlei "Einflussmöglichkeiten" hat.
Im Übrigen sollte man diesen Punkt einer hinreichenden Versicherung unbedingt bei Verkäufen ins nichteuropäische Ausland sehr genau beachten, da hier nichteinmal diese 500 Euro Versicherung für ein Paket gelten, sondern die DHL gemäß den "Abkommen der nationalen Post-Agenturen der Länder" nur mit sogenannten Werteinheiten operiert.
Hier werden lediglich die Transportkosten und eben irgendwelche ominösen Werteinheiten erstattet.
Beim Verkauf eines CZJ Biotars nach Malaysia, wo das Paket auch spurlos verschwand, wurden seinerzeit statt des eigentlichen Wertes von 330 Euro + 39 Euro Transportkosten nur !!!
93,68 Euro von der DHL erstattet.
Der Käufer wollte keinesfalls mehr als diese 39 Euro Transportkosten... (was auch schon wahnsinnig hoch ist aus meiner Sicht)... so hatte er das Nachsehen und nur das wurde entschädigt.
Mit einer erhöhten Versicherungssumme auf 500 Euro wären aber gleich nochmal ein richtig schmerzhafter Betrag für den Käufer hinzugekommen.
Wünsch Dir und Deinem Käufer viel Glück und denke mal, dass sich das Paket schon noch wieder anfinden wird. Wahrscheinlich mal wieder bei irgendeinem Streik in Athen im Lager liegengeblieben...
LG
Henry