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Thema: Manchmal gilt wirklich: "EBAY sucks!"

Hybrid-Darstellung

  1. #1
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    Zitat Zitat von LeadyGonzales Beitrag anzeigen
    ich hab mal einen ebay-shop negativ bewertet weil er mir praktisch ramsch verkauft hat (werkzeug)

    seitdem kann ich dort nicht mehr bestellen... (sollte ja eigentlich in deutschland nicht erlaubt sein, laesst sich aber wohl bei ebay leicht einrichten, schaetz ich)

    gruss, L.
    Das ist ein nachvollziehbares Vorgehen des Verkäufers, er versucht sich vor weiteren, negativen Verkaufserlebnissen zu schützen.
    Sollte deine Einschätzung des Shops zutreffend sein, würde er mit dieser Methode bald keinen einzigen Käufer mehr finden können.

    Frage: warum sollte es in Deutschland nicht erlaubt sein, Käufer zu sperren?

  2. #2
    Ist noch neu hier Avatar von contaxfreund
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    Standard Sperre durch Verkäufer auf EBAY

    Mir ist es sogar so ergangen, dass ich von zwei Verkäufern (Händlern) für weitere Käufe gesperrt worden bin, nachdem ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und die Kaufsache zurückgeschickt hatte. Im ersten Moment war ich doch ziemlich platt; mittlerweile sage ich mir, der hate es gar nicht verdient, dass ich bei ihm noch etwas kaufe.

    LG Rüdiger
    LG
    Rüdiger

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  3. #3
    de Vörstand Avatar von hinnerker
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    Da die hinter einer Biet- oder Kaufsperre stehenden Gründe immer höchst unterschiedlich ausfallen können, sind derartige Aussagen schwer zu würdigen..

    Mal ist es eine zu hohe Erwartung an den Zustand von Billigprodukten, ein anderes Mal neu statt eindeutigem Gebrauchtzustand erwartet, mal ist es einfach nur ein überschrittenes Zeitlimit oder ein schleppender Mailverkehr, der -speziell bei Billigartikeln die auch jederzeit anderenorts beschafft werden können - der Käufer veranlasst bei Problemen die Negativ-Bewertungskeule auszupacken und drauf zu schlagen. Da ich mir oft auch die Negativen Bewertungen der jeweiligen Verkäufer ansehe, hab ich da schon unglaublich viel "Begründungsschwachsinn" der Käufer gelesen..

    Oftmals leider von Leuten, die selbst erst wenige Bewertungspunkte auf dem Konto haben, für 5,95 Euro den günstigsten Anbieter noch genommen haben, der für 4,98 Euro liefert und dann nicht innerhalb von 2 Tagen geliefert hat..

    Ich habe eigentlich bislang kenen Händler oder Anbieter dort getroffen, der nicht an einer Rückabwicklung oder Minderung des Kaufpreises eingegangen wäre. Insofern ist da immer zu hinterfragen, was da eigentlich los war im konkreten Fall.

    Oftmals ist es aber der von mir gelegentlich in eigenen Verkäufen erlebte Versuch, auch einwandfreie Ware noch "nachträglich" im Preis mindern zu wollen. Wenn Käufer dann bei einem Verkäufer "auf Granit" stoßen, so kommt es leider auch oft zu diesen Negativ-Bewertungen.
    Völlig undurchsichtig für einen Verkäufer wird es dann, wenn er schon mehrere gleiche Artikel an zufriedene Kunden verkauft hat.

    Insofern halte ich es durchaus für ein probates Mittel, Bieter aus den eigenen Angeboten fern zu halten.. wenn diese auch als Käufer "Auffälligkeiten" in Ihren Bewertungen zeigen.

    Man sollte dabei nämlich bedenken, dass nicht nur der Verkäufer mit den Kunden-Bewertungen auszuwerten ist, sondern der Bieter ebenso für den Verkäufer..

    Die Bewertungen sind schon ein ganz kritisches Ding bei Auktionen und man sollte das sehr ernst nehmen.. auch negative Bewertungen wollen klar überlegt sein.

    Wenn man dann in negativen Bewertungen liest, dass von Betrug, Fälschung, grottenschlecht oder anderen völlig unsachlichen Statements gesprochen wird, so halte ich es für absolut legitim, dass Verkäufer bestimmte Bieter künftig ausschließen von den Angebotsabgaben.

    Letztlich kann jeder auf den Trichter kommen, einen gezielten "Rachefeldzug" gegen den Verkäufer "zu fahren"..

    Die Logik dahinter ist doch eigentlich simpel.. Du bist unzufrieden, hast negativ Bewertet.. also willst Du bei mir nicht mehr kaufen. Dann helfe ich Dir dabei, dies auch nicht wieder zu tun..
    Canon EOS 5D MKIII, 5D MKI, Canon 1D MK IV, Sony A7, NEX7, A7 II.. und viele, viele feine Objektive aus dem Altglas-Container..

  4. Folgender Benutzer sagt "Danke", hinnerker :


  5. #4
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    Zitat Zitat von praktinafan Beitrag anzeigen
    Frage: warum sollte es in Deutschland nicht erlaubt sein, Käufer zu sperren?
    ..es gibt ja auch ein virtuelles Hausrecht

  6. #5
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    Zitat Zitat von carl_goes_digital Beitrag anzeigen
    ..es gibt ja auch ein virtuelles Hausrecht
    Ich nehme mir als Verkäufer gerne das Recht, nicht an JEDEN verkaufen zu MÜSSEN

  7. #6
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    Gut, dass sich Verkäufer gegen so etwas wehren können und dem nicht völlig ausgeliefert sind.

    Wenn ich als Privatmann etwas verkaufe und ein Mängel dabei ist, den ich nicht entdeckt habe, dann lasse ich auch mit mir reden, um eine bessere Lösung zu finden.

  8. #7
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    Ich hatte bisher (hab quelle vergessen, studium oder zeitung ...) es so verstanden, dass eine firma ein angebot allgemein ausschreibt und verschiedene kunden gleich behandeln muss. fuer privatleute trifft das sicherlich nicht zu, fuer firmen sollten aber andere regeln gelten.

    wie auch immer, ich hatte kein problem mit der firma oder deren kaufabwicklung, sondern mit dem produkt. es war ein schluessel, um diese ringschrauben an objektiven zu entfernen. der schluessel passte nicht und fuegte meinem objektiv aufgrund der grossen toleranzen schaeden zu.

    andere produkte der firma, die ich vorher kaufte waren ok, Ich hatte wirklich nur dieses eine produkt schlecht bewertet, was ja auch mein recht ist. bewertung heisst nicht immer "positiv". das system hinkt, wenn man stets schleimen muss.

    gruss, L.

  9. #8
    optikus64
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    Moin,

    da gibt es zwei konkurrierende Prinzipien.

    Das eine lautet Diskriminierungsverbot, das andere Vertragsfreiheit. Lt. BGB kommt ein Vertrag durch Angebot und Annahme zustande, d.h. wenn ich allgemein ein Angebot ausschreibe muss ich die Annahme darauf auch akzeptieren, ich denke aber, dass die Beschränkung des Bieterkreises bei der Ausschreibung zulässig ist. Das ist ja auch im Geschäftsleben nicht unüblich.

    Jörg

  10. Folgender Benutzer sagt "Danke", optikus64 :


  11. #9
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    Der hier geschilderte Fall ist schon eine negative Bewertung wert. Das sieht ja schon nach vorsätzlicher Täuschung aus. Ich hatte bisher bei ebay fast ausschließlich gute Erfahrungen, und das mit ungefähr tausend Transaktionen kaufen/verkaufen im Laufe meiner Mitgliedschaft. Die wenigen Negativen ließen sich bis auf einem Fall immer gütlich regeln. Mal sendete ich was zurück, mal musste auch ich was zurück nehmen, wo ich was übersehen hatte. Da zöger ich gar nicht, ist ja auch berechtigt. In dieser gesamten Zeit habe ich nur ein mal negativ bewertet, als ein Verkäufer (Fotopro 24) sich dumm stellte und ein Paket einfach nicht von der Paketstation abholte um nicht die Rücksendung quittieren zu müssen. Es war ein recht teures Objektiv, das überhaupt nicht der Beschreibung "neuwertig" entsprach und mehrere gravierende Mängel aufwies. Ansonsten gibt es ja immer noch die Möglichkeit, keine Bewertung abzugeben, wenn man zwar unzufieden war, aber relativ problemlos zurück geben konnte. Einmal habe ich auch eine Streulichblende verschenkt. Ich hatte die Filtergröße falsch angegeben. Wurde zu Recht moniert, Betrag wurde erstattet und auf die Rücksendung habe ich verzichtet, lohnte bei dem Preis der ganze Versand nicht. Allerdings musste ich vor Kurzem auch feststellen, dass die neuen Käuferschutzrichtlinien Betrugswilligen bei kleinen Transaktionen Tür und Angel öffnen. Normalerweise versende ich kleine billige Artikel unversichert, damit die Versandkosten in Relation zum Wert bleiben. Zum Glück kaufe ich die Wertmarken jetzt immer online. Der Käufer meldete einen nicht erhaltenen Artikel nach 5 Tagen. Nächsten Tag war der Artikel da. Er schloss den Fall aber nicht, teilte mir aber die Ankunft per email mit. Als dieser offene Fall mittlerweile Auswirkungen auf mein paypal-Konto hatte, wendete ich mich an den ebay-Service. Postwertzeichen als Foto, wo auch die Adresse zu erkennen war, bereit gestellt und Hinweis auf email vom Käufer mit Bestätigung des Erhalts gegeben - ebay kann die mails ja alle einsehen. Antwort von ebay - so lange der Käufer den Fall nicht schließt unternimmt ebay nichts. Falls der Käufer nicht bis zum zeitlichen Ablauf des Falles reagiert wird zu seinem Gunsten entschieden, da der Versand unversichert war! Unglaublich!!!! Ich dachte ich traue meinen Ohren nicht! Ich kann mich an keinen Fall erinnern, wo bei der Deutschen Post was weg kam, ganz zu schweigen davon, dass eine email mit der Empfangsbestätigung vorlag. Zum Glück schloss der Käufer den Fall irgendwann dann doch . Er hatte übrigens noch nicht viele Bewertungen, war Neuling bei ebay.

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