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Thema: Manchmal gilt wirklich: "EBAY sucks!"

Hybrid-Darstellung

  1. #1
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    ich hab mal einen ebay-shop negativ bewertet weil er mir praktisch ramsch verkauft hat (werkzeug)

    seitdem kann ich dort nicht mehr bestellen... (sollte ja eigentlich in deutschland nicht erlaubt sein, laesst sich aber wohl bei ebay leicht einrichten, schaetz ich)

    gruss, L.

  2. #2
    Ist oft mit dabei Avatar von 24m
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    Zitat Zitat von LeadyGonzales Beitrag anzeigen
    ich hab mal einen ebay-shop negativ bewertet weil er mir praktisch ramsch verkauft hat (werkzeug)

    seitdem kann ich dort nicht mehr bestellen... (sollte ja eigentlich in deutschland nicht erlaubt sein, laesst sich aber wohl bei ebay leicht einrichten, schaetz ich)

    gruss, L.
    Das habe ich auch einmal gemacht. Keine Ahnung ob ich dort noch einkaufen kann, aber ich will es auch nicht mehr. Insofern wäre mir so eine Sperre herzlich egal.
    Viele Grüße
    Carsten

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  3. #3
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    Zitat Zitat von LeadyGonzales Beitrag anzeigen
    ich hab mal einen ebay-shop negativ bewertet weil er mir praktisch ramsch verkauft hat (werkzeug)

    seitdem kann ich dort nicht mehr bestellen... (sollte ja eigentlich in deutschland nicht erlaubt sein, laesst sich aber wohl bei ebay leicht einrichten, schaetz ich)

    gruss, L.
    Das ist ein nachvollziehbares Vorgehen des Verkäufers, er versucht sich vor weiteren, negativen Verkaufserlebnissen zu schützen.
    Sollte deine Einschätzung des Shops zutreffend sein, würde er mit dieser Methode bald keinen einzigen Käufer mehr finden können.

    Frage: warum sollte es in Deutschland nicht erlaubt sein, Käufer zu sperren?

  4. #4
    Ist noch neu hier Avatar von contaxfreund
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    Standard Sperre durch Verkäufer auf EBAY

    Mir ist es sogar so ergangen, dass ich von zwei Verkäufern (Händlern) für weitere Käufe gesperrt worden bin, nachdem ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und die Kaufsache zurückgeschickt hatte. Im ersten Moment war ich doch ziemlich platt; mittlerweile sage ich mir, der hate es gar nicht verdient, dass ich bei ihm noch etwas kaufe.

    LG Rüdiger
    LG
    Rüdiger

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  5. #5
    de Vörstand Avatar von hinnerker
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    Da die hinter einer Biet- oder Kaufsperre stehenden Gründe immer höchst unterschiedlich ausfallen können, sind derartige Aussagen schwer zu würdigen..

    Mal ist es eine zu hohe Erwartung an den Zustand von Billigprodukten, ein anderes Mal neu statt eindeutigem Gebrauchtzustand erwartet, mal ist es einfach nur ein überschrittenes Zeitlimit oder ein schleppender Mailverkehr, der -speziell bei Billigartikeln die auch jederzeit anderenorts beschafft werden können - der Käufer veranlasst bei Problemen die Negativ-Bewertungskeule auszupacken und drauf zu schlagen. Da ich mir oft auch die Negativen Bewertungen der jeweiligen Verkäufer ansehe, hab ich da schon unglaublich viel "Begründungsschwachsinn" der Käufer gelesen..

    Oftmals leider von Leuten, die selbst erst wenige Bewertungspunkte auf dem Konto haben, für 5,95 Euro den günstigsten Anbieter noch genommen haben, der für 4,98 Euro liefert und dann nicht innerhalb von 2 Tagen geliefert hat..

    Ich habe eigentlich bislang kenen Händler oder Anbieter dort getroffen, der nicht an einer Rückabwicklung oder Minderung des Kaufpreises eingegangen wäre. Insofern ist da immer zu hinterfragen, was da eigentlich los war im konkreten Fall.

    Oftmals ist es aber der von mir gelegentlich in eigenen Verkäufen erlebte Versuch, auch einwandfreie Ware noch "nachträglich" im Preis mindern zu wollen. Wenn Käufer dann bei einem Verkäufer "auf Granit" stoßen, so kommt es leider auch oft zu diesen Negativ-Bewertungen.
    Völlig undurchsichtig für einen Verkäufer wird es dann, wenn er schon mehrere gleiche Artikel an zufriedene Kunden verkauft hat.

    Insofern halte ich es durchaus für ein probates Mittel, Bieter aus den eigenen Angeboten fern zu halten.. wenn diese auch als Käufer "Auffälligkeiten" in Ihren Bewertungen zeigen.

    Man sollte dabei nämlich bedenken, dass nicht nur der Verkäufer mit den Kunden-Bewertungen auszuwerten ist, sondern der Bieter ebenso für den Verkäufer..

    Die Bewertungen sind schon ein ganz kritisches Ding bei Auktionen und man sollte das sehr ernst nehmen.. auch negative Bewertungen wollen klar überlegt sein.

    Wenn man dann in negativen Bewertungen liest, dass von Betrug, Fälschung, grottenschlecht oder anderen völlig unsachlichen Statements gesprochen wird, so halte ich es für absolut legitim, dass Verkäufer bestimmte Bieter künftig ausschließen von den Angebotsabgaben.

    Letztlich kann jeder auf den Trichter kommen, einen gezielten "Rachefeldzug" gegen den Verkäufer "zu fahren"..

    Die Logik dahinter ist doch eigentlich simpel.. Du bist unzufrieden, hast negativ Bewertet.. also willst Du bei mir nicht mehr kaufen. Dann helfe ich Dir dabei, dies auch nicht wieder zu tun..
    Canon EOS 5D MKIII, 5D MKI, Canon 1D MK IV, Sony A7, NEX7, A7 II.. und viele, viele feine Objektive aus dem Altglas-Container..

  6. Folgender Benutzer sagt "Danke", hinnerker :


  7. #6
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    Zitat Zitat von praktinafan Beitrag anzeigen
    Frage: warum sollte es in Deutschland nicht erlaubt sein, Käufer zu sperren?
    ..es gibt ja auch ein virtuelles Hausrecht

  8. #7
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    Zitat Zitat von carl_goes_digital Beitrag anzeigen
    ..es gibt ja auch ein virtuelles Hausrecht
    Ich nehme mir als Verkäufer gerne das Recht, nicht an JEDEN verkaufen zu MÜSSEN

  9. #8
    Hardcore-Poster
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    Gut, dass sich Verkäufer gegen so etwas wehren können und dem nicht völlig ausgeliefert sind.

    Wenn ich als Privatmann etwas verkaufe und ein Mängel dabei ist, den ich nicht entdeckt habe, dann lasse ich auch mit mir reden, um eine bessere Lösung zu finden.

  10. #9
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    Ich hatte bisher (hab quelle vergessen, studium oder zeitung ...) es so verstanden, dass eine firma ein angebot allgemein ausschreibt und verschiedene kunden gleich behandeln muss. fuer privatleute trifft das sicherlich nicht zu, fuer firmen sollten aber andere regeln gelten.

    wie auch immer, ich hatte kein problem mit der firma oder deren kaufabwicklung, sondern mit dem produkt. es war ein schluessel, um diese ringschrauben an objektiven zu entfernen. der schluessel passte nicht und fuegte meinem objektiv aufgrund der grossen toleranzen schaeden zu.

    andere produkte der firma, die ich vorher kaufte waren ok, Ich hatte wirklich nur dieses eine produkt schlecht bewertet, was ja auch mein recht ist. bewertung heisst nicht immer "positiv". das system hinkt, wenn man stets schleimen muss.

    gruss, L.

  11. #10
    optikus64
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    Moin,

    da gibt es zwei konkurrierende Prinzipien.

    Das eine lautet Diskriminierungsverbot, das andere Vertragsfreiheit. Lt. BGB kommt ein Vertrag durch Angebot und Annahme zustande, d.h. wenn ich allgemein ein Angebot ausschreibe muss ich die Annahme darauf auch akzeptieren, ich denke aber, dass die Beschränkung des Bieterkreises bei der Ausschreibung zulässig ist. Das ist ja auch im Geschäftsleben nicht unüblich.

    Jörg

  12. Folgender Benutzer sagt "Danke", optikus64 :


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