Und wie es so ist, behaupten kann er vieles... für die Behauptung, das Objektiv sei nicht von ihm, muss er den Beweis führen, wohingegen Du zweifelsfrei über die Kaufabwicklung den Kauf eines solchen Objektivs schon mit der Überweisung des Kaufbetrages auf die Ebay Auktionsnummer bei ihm beweisen kannst.
Bestreiten ist da kein guter Ratgeber für ihn und er wäre auch in einer schlechten Position, denn ich vermute dringend, da würde sich nämlich die "Nichtangabe der Seriennummer" und die fehlende Übersendung einer Rechnung ganz schnell "rächen"... denn auch er kann im Streitfall ja eben nicht behaupten, dies sei nicht das verkaufte Objektiv, weil er eben die Seriennummer nicht angegeben hat, die es zweifelsfrei identifizieren würde. So würde letztlich seine eigene Argumentation auf ihn selbst zurückfallen.
Zudem:
Ein Kaufmann, der keine vollständige Rechnungslegung betreibt?
Das wäre sicherlich interessant für einen Menge öffentlicher Institutionen (Finanzamt, Arbeitsamt bei Existenzgründung, IHK).... grins.
Kann sich eigentlich jeder selbst ausmalen, der schon mal Selbstständig war. Ich kenne eigentlich niemanden, der sich das bei klarem Verstand im Streitfall selbst antun würde. Solche Typen bauen immer darauf, das der Weg zur Rechterlangung angesichts der Kaufsumme eben zu mühseelig ist.
Aber mit Deinem Rechtsbeistand würde ich nochmal reden.. da ist einiges an Argumentation schlicht falsch oder eher "hausbackenes" Juristenverständnis oder erkennbar darauf gerichtet, wegen eines solch geringen Streitwertes nicht aktiv zu werden.
Einerlei, die Sache selbst ist es sicher nicht wert, sich da lange drüber aufzuregen und ich wollte auch nur verdeutlichen, das selbst in solchen Situationen doch einiges an Rechten vorhanden ist, man nur genauer "sortieren" muss, wie man den Faden findet.
LG
Henry