Zitat Zitat von petsch Beitrag anzeigen
....weil im Falle der Gewährleistung der Kunde nachweisen muss, dass das Gerät den Mangel schon hatte und er nicht benannt worden war. Ist aber keine Gerätenummer aufgeführt, dann geht das schlecht.
Ich habe es ja gerade hinter mir. Das Gerät war angeblich in einem Superzustand und entsprechend hochpreisig, aber das Gegenteil war der Fall. Einmal verwendet und das Objektiv war unbrauchbar. Der Verkäufer reagierte weder auf Mails noch per Telefon. Am Ende hatte ich 78 Euro Reparaturkosten an der Backe und ich bin nicht in der Lage zu beweisen, dass genau das Objektiv es war, was ich kaufte. zu allem Überfluß zeigte das Foto in der Auktion auch nur ein "Beispielbild", wie es nun heißt.
Also das ist Unsinn..

Wenn man es drauf anlegt, muss der gewerbliche Verkäufer im ersten halben Jahr für Sachmängel haften !! Es wird hier vom Gesetzgeber vermutet und unterstellt, das der Mangel bereits bei Kauf vorlag. Erst nach Ablauf des halben Jahres ist es an Dir, nachzuweisen, das ein versteckter Mangel vorlag.

Bei einem gewerblichen Verkäufer hast Du alle Chancen der Welt, da er das Objektiv letztlich auch irgendwo eingekauft hat und somit in seinen Abrechnungs - Büchern wiederzufinden ist. Es reicht in der Regel, das Du einen Zeugen für den Kauf bei ihm hast. Dies kann das Inserat sein, selbst wenn es nicht explizit das gelieferte Objektiv zeigt. Auch ein ehemaliger Liefernachweis tut seinen Dienst.

Ich empfehle, sich die entsprechenden Passagen zur Sachmängelhaftung und Gewährleistung auf Wikipedia anzusehen, unbedingt auch den Passus über die Beweislast. ..

http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung