Da wäre ich entspannt, denn einerseits hat der Sprayer zwar das Urheberrecht, aber ob die Einnahmen aus den einklagbaren Verwertungsrechten seine Ausgaben für den Schadenersatz durch Sachbeschädigung aufwiegen, wage ich zu bezweifeln. Er wird sich also kaum outen.
Beauftragte Graffiti-Arbeiten sind andererseits fest im öffentlichen Raum installiert und dann durch die Panoramafreiheit gedeckt, denke ich. Wenn du diese aber wieder als alleiniges Motiv vollflächig ablichtest und veröffentlichst, wäre ich vorsichtig.



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