Das ist schon ärgerlich, aber gerade in obigem Fall ist die Rechtslage ja eindeutig. Ich würde mit einem recht förmlichen und bestimmt formuliertem Einschreiben einen Termin für die Rücküberweisung oder die Erfüllung des geschlossenen Vertrages festsetzen. Dazu eine Androhung von Schadenersatzforderung und dann wollen wir mal sehen, wie lange das Geld auf sich warten läßt.
So gehts ja nun nicht.
Schade eigentlich, denn bislang hatte ich mit Onlinegeschäften nie Probleme.