@Meiner Einer: Wenn Du Bild und N24 nicht für optimale Informationsquellen hälst, wie wäre es dann damit (Quelle: mpicc.de):
Die in den letzten Jahren neu entwickelten hybriden Sperrtechnologien kombinieren die Vorteile beider Verfahren, indem sie zunächst eine grobe Filterung auf „verdächtige“ (IP-)Adressen vornehmen und dann nur diese vorselektierte Kommunikation noch weiter im Hinblick auf URL-Adressen analysieren. Das erfordert allerdings eine Infrastruktur zur Überwachung des Internetverkehrs, die mit beträchtlichen Eingriffen in das Fernmeldegeheimnis und Missbrauchsrisiken verbunden ist.

Zudem können (mehr oder weniger) fachkundige Nutzer sämtliche geschilderten Sperren umgehen.[...]

Problematischer als das dargestellte Umgehungsrisiko sind die durch Zugriffssperren verursachten Eingriffe in Grundrechte. Zu berücksichtigen sind insbesondere die Berufsfreiheit und der Eigentumsschutz der Zugangsdiensteanbieter, die Meinungsfreiheit der Content-Provider sowie die Informationsfreiheit der Nutzer[...]Die geltende Rechtslage erlaubt somit gegenwärtig keine Sperrmaßnahmen, die in das von Art. 10 Grundgesetz und § 88 Telekommunikationsgesetz geschützte Fernmeldegeheimnis eingreifen. Damit scheiden derzeit alle Ansätze – einschließlich der hybriden Sperrtechniken – aus, die auf der Analyse von IP-Adressen, Port-Nummern, URLs oder Inhaltsdaten beruhen. Zulässig bleiben nur die – nicht in das Fernmeldegeheimnis eingreifenden – Manipulationen von Domain-Namen an den entsprechenden Servern sowie die Unterdrückung von Einträgen in der Trefferliste von Suchmaschinen.
Na und diese Sperre ist bei Kenntnis der IP-Adresse des Servers relativ wirkungslos. Somit würden Sperren zwar den zufälligen Fund solcher Seiten verhindern, nicht aber den gezielten Zugriff darauf.

Interessant finde ich auch diesen Artikel bei Heise:
Gegenüber heise online erklärte jetzt Ulrich Staudigl, Sprecher im Bundesjustizministerium, dass man in der Regierung durchaus eine Überwachung der von den Providern gehosteten Stoppseiten-Server durch Strafverfolgungsbehörden in Betracht zieht.
Mir jedenfalls mißfällt dieser schleichende Einzug von Überwachungsorganen in mein Wohnzimmer und der Bundestrojaner ist ja m.W. auch noch nicht vom Tisch. :(

Ähm... wo muß ich unterschreiben?