Wenn man das macht, ohne den Verkäufer vorher zu kontaktieren, ist das mMn. indiskutables Verhalten. Würdest du das Teil professionell reinigen lassen, hättest du was Besseres als versprochen war, denn dann hättest du auch die erwähnten kleinen Staubpartikel beseitigt. Und dann die Rechnung zeigen und mit einer schlechten Bewertung drohen, das geht gar nicht. Wäre ich der Verkäufer, dann würde ich Ebay einschalten. Eine schlechte Bewertung ist nur dann angebracht, wenn der Verkäufer nicht bereit ist, den Mangel zu beheben (z. B. durch Preisnachlass oder Rücknahme). Bietet er nur Rücknahme an, kann man immer noch überlegen, ob man drauf eingeht oder das Objektiv trotzdem behält.
Nicht zwingend. Es ist gut möglich, dass das Tierchen erst durch die Rüttelei beim Transport aus dem unsichtbaren Bereich in den Sichtbereich gerutscht ist. Es braucht also kein verschwiegener Mangel zu sein.
Du magst das Recht nicht sehen, aber er hat es. Solange du ihm nicht Arglist nachweisen kannst, und das kannst du nicht, hat er das Recht. (Und wenn du ihm Arglist nachweisen könntest, kenne ich mich nicht aus, wie es juristisch dann aussähe.)Insofern sehe ich kein Recht des Verkäufers auf Nachbesserung oder Rücknahme.
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Erst mal den Verkäufer kontaktieren.



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