Und was bringt das, ich meine das Präsentieren der Rechnung? Das ist der falsche Weg. Wenn der Käufer das Objektiv selbst einschickt, ist der Verkäufer nicht zur Zahlung verpflichtet.
Der richtige Weg ist, das Objektiv zu reklamieren, und dann kann der Verkäufer entweder eine Nachbesserung oder eine Rücknahme anbieten.
Anspruch auf Preisnachlass gibt es nicht, aber in beiderseitigem Einvernehmen ist das natürlich möglich, und wird bei Ebay auch häufiger gemacht, da es oftmals die wirtschaftlich sinnvollste Lösung ist.



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