eventuell ist mir der Unterschied von Garantie oder Gewährleistung nicht klar, aber was für eine Garantie kann ein Händler auf ein Objektiv geben, dass 30 Jahre alt ist, dem auch keine Werkstattrechnung über einen erfolgten Service beiliegt oder sonstwie etwas dran ist, was den momentanen Zustand dokumentiert.

Hier mal:
http://shop.ebay.de/?_from=R40&_trks...All-Categories

das Widerrufsrecht von 31 Tagen hat m.E. mit Garantie nichts zu tun, es ist doch eine Festlegung der EU - oder sehe ich das falsch ?

Garantie kann doch eigentlich auch nur der Hersteller geben und den gibt es ja nicht mehr, bzw. nach 30 Jahren dürfte wohl auch die kulanteste Garantie erloschen sein sein, oder ?

Was ich dann noch kenne, ist eine 6monatige Werkstatt-Garantie auf erbrachte Reparaturleistungen (aber nur auf diese), wenn diese auf einer Werkstattrechnung explizit als solche aufgeführt und die Garantieerklärung auf der Rechnung ebenso explizit aufgeführt worden ist. Liegt keine Rechnung und keine Werkstatterklärung vor, ist auch kein Garantieanspruch an die Werkstatt vorhanden, oder ?

Angenommen, man kauft das Sonnar (hypothetisch, ich kaufe es natürlich nicht, ich habe eines) und nach vier Monaten klemmen die Lamellen - bei den Sonnaren ist das ja nicht so selten. Was ist die "Garantie" rein von der Gesetzeslage dann wert ?