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Zitat von
hinnerker
Für die Frage, ob man einem Verkäufer nun "vorsätzliche Falschbeschreibung" unterstellt, kommt es doch sehr entscheidend darauf an, wie der jeweilige Erfahrungshorizont des Verkäufers einzuordnen ist.
Wenn damit gute und brauchbare Bilder entstanden (und das wird auch bei einer solchen Frontlinse so sein), wird es nämlich zur "Haarspalterei", ob diese Kratzer einen großen Einfluss auf das Bildergebnis haben würden. Geht man einen Schritt weiter und geht von der "von Dir gern gezahlten Rechtsschutzversicherung" aus, so wird auch diese "dankend" ablehnen, denn erstens dürfte der Streitbetrag im Zivilverfahren zu lächerlich sein gemessen an den Gutachterkosten, die dann auch noch vom Kläger "vorzustrecken" wären. Ein Richter wird eine Expertise benötigen... deshalb Gutachterkosten vom Kläger zu zahlen.
Und wenn Du dann verlierst, haste noch die Gutachterkosten in den Sand gesetzt.
Sowohl die Artikelbeschreibung als auch meine weitere Korrespondenz mit dem Verkäufer ließen sehr wohl auf einiges Fachwissen schließen, kannte er doch das OM-Labor, verglich er die Abbildungsleistung des Objektivs mit der eines anderen, ebenfalls angebotenen Objektivs. Im Zuge unseres Schreibens bot er mir auch noch ein Sonnar und ein Pancolar an, allerdings zu für mich absurden Preisen, die er mit bestimmten Versionen der Objektive begründete. Fachwissen ist definitiv vorhanden.
Ich bin mir sehr sicher einen eventuellen Rechtsstreit nicht zu verlieren, würde mich aber natürlich viel lieber gütlich einigen und das Ganze einfach rückabwickeln, so er sich denn meldet. Natürlich handelt es sich um einen Privatkauf, was den Verkäufer aber nicht von seinen vertraglichen (Neben-)Pflichten entbindet. Ich berufe mich hier auch nicht auf eine Gewährleistung, ich halte die Artikelbeschreibung für vorsätzlich falsch.
Ich warte weiter ab, es ist Karneval und ich geb ihm jetzt ein paar Tage.
Schreibt so ein Laie?:
Anhang 65256