AW: Recht am eigenen Bild
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Alzberger
Hier mein Senf als Nicht-Jurist. :D
Ich würde die Bilder nicht ins Netz stellen.
1) Es sind keine Personen des öffentlichen Lebens.
2) Die Person steht im Vordergrund / Mittelpunkt.
Kein Problem hätte ich bei einem Foto mit 5 Läufern.
Grüße :)
Eben doch.. für die Zeit des Laufes und in diesem Kontext sind es mit ihrer Teilnahme Personen öffentlichen Interesses (nicht öffentlichen Lebens), bis hin zum Sieger des Laufes, über die eine Bildberichterstattung erlaubt ist. Dies war schon in dem Beispielsurteil klar erkennbar, wie dies juristisch gesehen wird.
Gerade ein Sieger (und das kann jeder sein bei einem Lauf), muss davon ausgehen, nach dem Lauf im Mittelpunkt zu stehen und will dies ja auch, sonst würde er vermutlich in seinem Kämmerlein bleiben.
AW: Recht am eigenen Bild
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Heiko
Mag sein Henry und eigentlich sollte es ja auch so sein, nur Hab ich schon Pferde vor der Apotheke kotzen sehen, will sagen Berichte gelesen. Und genau das macht mich dann vorsichtiger, denn ich habe weder Zeit, Geld noch Muse mich mit allerley windigen Advocaten herumzuplagen. Auch wenn ich mich im Recht wähne, es kostet in so einem Fall Nerven.
Aber das muss jeder für sich abwägen.
Ist aber eine gänzlich andere Frage, ob Du aus Ängstlichkeit, Streßvermeidung oder sonstigen in Dir selbst zu suchenden Gründen es nicht tätest oder ob es rechtlich in Ordnung ist, wie es im Eingangspost gefragt wurde.
AW: Recht am eigenen Bild
Grundsätzlich sehe ich das auch so wie Henry und würde das KUG §23 erst einmal in meinem Sinne auslegen.Meine Fotografiergrenzen sehe ich wie im normalen Umgang mit Menschen, in respektvollem Handeln,aber ohne vorauseilende Selbstzensur.
Hier noch einmal zwei Fragen die sich jeder Knipser stellen sollte:
- Liegt eine Ausnahme gemäß § 23 Abs. 1 KUG vor? (Stichworte hier sind Zeitgeschichte / Beiwerk)
- Verletzt die Verbreitung des Bildnisses die berechtigten Interessen des Abgebildeten?
AW: Recht am eigenen Bild
Noch mal vielen Dank, vor allem @Henry, für die Erklärungen.
Recht am eigenen Bild; und auch alles andere was man so beachten muss (Urheberrecht bei Architektur, Markenrecht, ...) ist für einen Laien gar nicht so einfach zu durchschauen.
Werde in den nächsten Tagen die Bilder (outofcam) online stellen.
AW: Recht am eigenen Bild
Also ich sehe das vollkommen anders. :D
Nicht jeder der am AOK-Radwandertag teilnimmt, möchte am nächsten Tag
seine Visage im I-Net wiederfinden.
Aber macht nur, Juristen und Abmahnvereine wollen ja auch leben. :D
Grüße :)
PS: ach ja, wo ich überhaupt kein Verständnis habe, ist dann hinterher
das große Geschrei, wenn die Rechnung auf dem Tisch liegt. ;)
AW: Recht am eigenen Bild
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Alzberger
Nicht jeder der am AOK-Radwandertag teilnimmt, möchte am nächsten Tag
seine Visage im I-Net wiederfinden.
Da wirst du aber leider nicht gefragt. Wenn du z. B. auf ein Konzert gehst, kann es auch passieren, das du auf der Musik-DVD auf einmal auftauchst, ohne das Irgendeiner dein ok eingeholt hat. Genauso verhält es sich mit öffentlichen Veranstaltungen, wie z. B. der AOK-Radwandertag, Hanse-Marathon oder Stadtlauf-Buchholz. Wenn Ihr Pech/Glück habt, landet euer Gesicht auf dem nächsten Flyer oder Werbeplakat, ohne das ein Euro in eure Tasche geflossen ist.
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Alzberger
Aber macht nur, Juristen und Abmahnvereine wollen ja auch leben. :D
Leider wissen die in der Hinsicht auch nicht mehr als wir (trotz ´zig Semestern Jura). Selbst die obersten Richter fanden bisher keine eindeutige Rechtssprechung. Genau das ist ja das Problem!
AW: Recht am eigenen Bild
@mirko
ich in einem Pulk von zig Leuten, da würde ich Dir Recht geben.
Ein Foto, eine Person formatfüllend, da kenne ich das Urteil
ohne ein Semester Jura.
Grüße :)
AW: Recht am eigenen Bild
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hinnerker
Die Bilder lassen sich auf das Ereignis zurückführen.
:D Es sind Läufer, und man sieht nicht mal die Beine!
Der Lauf wird nur zum Anlass genommen, Portraits zu zeigen.
Grüße :)
AW: Recht am eigenen Bild
@Alzberger Der Bezug zum Ereignis muss schon im Bild wieder gegeben werden!
Meist ist es ja schon der Stofffetzen mit der Läufernummer, ein Plakat des Veranstalters im Hintergrund oder jubelnde Fans mit Anfeuerungsschildern.
AW: Recht am eigenen Bild
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Alzberger
:D Es sind Läufer, und man sieht nicht mal die Beine!
Der Lauf wird nur zum Anlass genommen, Portraits zu zeigen.
Grüße :)
Ähm.. Kontext ist das Zauberwort. Und mal offen gesagt, um Portraits zu zeigen, sind nun verschwitzte Gesichter mit beim Laufen wehenden Haaren erkennbar keine Bilder, die eines Portraits im klassischen Sinne wert wären. Hier wird anhand der Gesichter schon vermittelt, wie verbissen ernst und ehrgeizig die Läufer ihre Sache nehmen.
Und genau da kommt der Begriff "Kontext" ins Spiel.
Da weder Du noch ich wissen können, wie die endgültige Präsentation der Bilder mit Text unterlegt sein wird, ist es eigentlich müssig, sich über die Intention von Rakl in Bezug auf das Zeigen der Bilder einzulassen.
Wir werden es sicher sehen und lesen können..
LG
Henry