Besitzer ist der, der momentan im Besitz der Sache ist. Eigentümer kann sonstwer sein.
Gummi ist da nichts, wenn man exakt auf die Begrifflichkeiten achtet. Nur die Rechtsauslegung kann gerne mal elastisch sein... je nach Konstellation Richter-Staatsanwalt-Anwalt, aber das ist eine völlig andere Geschichte.
Fotos von aussen machen kann jeder, das ist klar. Aber das Betreten eines Grundstückes ist wieder eine eigene Sache und bedarf grundsätzlich dem Einvernehmen des Besitzers, ausser es handelt sich um ein Waldgrundstück oder andere Grundstücke die von jedem betreten werden dürfen müssen.
Mir wäre es neu, dass Fotos der Mietsache in irgendeiner Form verboten sein könnten. Das widerspräche meinem Rechtsverständnis nach auch grundlegend dem Schutz der Wohnung. Vorausgesetzt man ist der Mieter, ansonsten bedürfe es meiner Vorstellung nach nur der Zustimmung des Mieters, da es sich ja um seine Wohnung, also um seine Privatsphäre handelt.
Genaue Paragraphen habe ich dafür aber nicht parat, ich habe andere Probleme.
Viel interessanter finde ich momentan diese Neuerung hier:
http://www.heise.de/newsticker/meldu...n-2534545.html
Man lese genau und erschrecke, äähh staune. Bei entsprechender Auslegung könnte das bedeuten, dass man sich für fast jedes Foto einer Person strafbar macht.
Ich bin mal gespannt auf den Gesetzestext.