OK, dass heißt ihr schaut dann bei EBAY nach. (Ich muss das eigentlich nicht, denn ich kenne die aktuellen Marktwerte meiner Sachen sehr gut.)
Das wollte ich doch wissen.
@Ralf: Was soll denn diese Bemerkung schon wieder? So wurde es mir eben mitgeteilt.
@Sven: Wie regelst du die Sache mit dem Eigentumsnachweis, wenn es keine Rechnung gibt?
Carsten, berufsbedingt immer mal wieder auf Forum-Pause. In grün schreibe ich als Mod.
Leica, Sony, Nikon, Fuji, Olympus, Pentax, Panasonic, Canon, Sigma und viel zu viele Linsen sowie andere digitale und analoge Kameras.
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>> Aktuelle Verkaufsangebote! <<>> Auf EBAY <<
Wie alt dürfen solche Fotos sein?
I schwätz schwäbisch! Ond du?
Erfahrungs- und Testberichte findet ihr in unserer übersichtlichen Excell-Tabelle KLICK
Für die Recherche von Objektivdaten findet ihr hier eine Linkliste KLICK
Wer eine Reparaturwerkstatt für Altglas sucht, findet hier eine Adressliste KLICK
Body: Canon EOS 6D und Sony Nex 5AF Objektive: Canon 70-300
MF Objektive: Vivitar 3,5/17mm, Vivitar 2,0/28mm, Tokina 2,8/28mm, Lydith 3,5/30mm, Rikenon 2,8/35mm, Canon FD 1,2/50mm, Nikkor-S 1,4/50mm, Yashica ML 1,9/50mm, Summicron 2,0/50mm,
Focotar 4,5/50mm, Yashica DS-M 1,7/55mm, Carl Zeiss Biotar 1,5/75mm, Tokina AT-X 2,5/90mm, Trioplan 2,8/100mm, Rolleinar 2,8/105mm, Carl Zeiss Sonnar 4,0/135mm, Orestegor 4,0/200mm
Naja, Sie sollten aktuell zur Antragsstellung erstellt werden, d.h. vielleicht nen Tag vorher oder einige Tage danach. Als Nachweiss dafür gilt die Tageszeitung auf der die Sachen fotografiert wurden.
Gruß
Sven
Und Veränderungen wären ebenfalls zu dokumentieren und anzuzeigen?
I schwätz schwäbisch! Ond du?
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Wir haben eine kostenlose Vorsorgeklausel für neugekaufte Gegenstände bis 3.000 EUR
max. 10% der VS auch wenn eine Anmeldung vergessen wird und eine Kleinteileklausel
über die Kleinteile wie Akkus, Speicherkarten ect. kostenlos bis 500 EUR max. 10%
der Versicherungssumme (VS) mitversichert sind.
Für größere Veränderungen gibt es einen Änderungsantrag den man unter folgendem Link
downloaden kann:
http://www.poepping.de/fotoversicher...ng-2010-GE.pdf
Gruß
Sven
Siehste, Ralf!
Ja, denke schon. Es sei denn du hast eine Rechnung.
Selbst bei solch einer Veränderungsklausel muss ja immer ein Eigentumsnachweis gebracht werden. Das ist im Normalfall ja die Rechnung.
Doch für uns Altglas-Fans, die wir auch auf Fortobörsen kaufen, gilt dann den Hinweis auf die Fotos.
Gut, da ich ja nur die wirklich teuren Sachen versichern würde, müsste ich auch nur die fotografieren.
@Sven:
Ich habe zwei kleine Kinder. Was ist denn, wenn eines der beiden meine Kamera vom Tisch schmeißt oder so Wasser drüber schüttet oder so?
Carsten, berufsbedingt immer mal wieder auf Forum-Pause. In grün schreibe ich als Mod.
Leica, Sony, Nikon, Fuji, Olympus, Pentax, Panasonic, Canon, Sigma und viel zu viele Linsen sowie andere digitale und analoge Kameras.
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Na solche Sachen stelle ich mir in der Tat recht schwierig vor.
Wenn die Kamera oder das Objektiv eine "Macke" hat und von Vati die Sachen dann in den typischen Laufweg des Kindes gestellt werden ist doch Tür und Tor offen..
Ziemlich optimistische Aussage. Klingt für mich eher nach Werbung.. Gerade solche "Schadensverläufe" sind ziemlich "grenzwertig" und in der Regel wohl schwer nach zu vollziehen.
Mich würde dann eher mal die Frage nach den typischen Schadensfällen und die Regulierungsquote in der Fotoversicherung interessieren. Also die "Masse" der typischen Schadensfälle... in der Relation zu dem was dann letztlich reguliert wurde. Quasi eine Hitliste der Vorgänge..
Gruß
Henry
Canon EOS 5D MKIII, 5D MKI, Canon 1D MK IV, Sony A7, NEX7, A7 II.. und viele, viele feine Objektive aus dem Altglas-Container..