Zitat Zitat von Meiner Einer Beitrag anzeigen
Ggf. auch Anzeige gegen Unbekannt, erkundige Dich mal (z.B. bei der Polizei), ob es Dir bei der Versicherung hilft.
Guter Gedanke, hätte ich auch drauf kommen können...

Die Polizei müsste eigentlich mit vor Ort gewesen sein. Wenn die Feuerwehr eine Wohnung betreten muss, wird die Polizei hinzugezogen, denn generell darf nur die Polizei ungefragt in eine Wohnung.
Klar geht auch die Feuerwehr im Notfall schon mal rein, bevor die Polizei da ist, aber im Nachgang kommt grün-weiß oder jetzt auch blau-weiß auf jeden Fall noch dazu. Schon alleine, weil die Polizei für die Sicherung der Wohnung verantwortlich ist, wenn kein Berechtigter ausfindig gemacht werden konnte - und das war ja hier offensichtlich der Fall.
Von daher müsste es dazu eh einen Brandbericht bei der Polizei geben.

Für die Versicherung darf dieser jedoch eigentlich nicht notwendig sein, allerdings versuchen einige Versicherer darauf zu pochen, dass die Polizei hinzugegzogen wird (nicht nur, wenn es um Brand geht).
Also einfach mal nachhören und das Aktenzeichen erfragen, das stimmt den Sachbearbeiter bei der Versicherung vermutlich ein wenig positiver.

In der Silvesternacht kann es natürlich zu der Ausnahme kommen, dass die Polizei nicht hinzugezogen wird. Ist hier zumindest in Düsseldorf eine Regelung, wenn es nicht zwingend notwendig ist - Menschen in Gefahr, erkennbares Vorliegen einer Straftat, etc. - und die Wohnung kann durch die Feuerwehr problemlos gesichert werden, dann arbeiten die Kräfte der Feuerwehr auch schon mal alleine. Wie gesagt nur in der Silvesternacht, denn da hat die Polizei meist auch ohne die vielen Brände noch ausreichend andere Einsätze.

LG,
Danny