So, nun bin ich schlauer:
Also... leider können wir nach Rücksprache mit unserem "Haus und Hof" - Juristen keinesfalls so vorgehen. Zwar war mir unklar, ob das Inhaltsverzeichnis einer alten Fotozeitschrift aus den 70iger oder 80iger Jahren dem Urheberschutz unterliegt oder nicht, aber der Anwalt sagte mir, dass es im Urheberschutz um den Schutz des "Gesamtkunstwerks eines Fotomagazins" geht und man keine Möglichkeit sieht, ohne schriftliche Zustimmung der jeweiligen Verlage bei denen diese Hefte erschienen sind, Abmahnungen von windigen Advokaten zu vermeiden.
Er gab mir den Rat, entweder von allen Verlagen eine schriftliche Erlaubnis einzuholen oder aber von der Geschichte Abstand zu nehmen.
Da es bislang - wie von Heino geschildert - lediglich ein Verlag war, der sich überhaupt "bequemte" hierzu etwas zu sagen, blase ich das Vorhaben ab, schon um rechtlichen Problemen aus dem Weg zu gehen.
Denkbar wäre trotzdem, gezielte Anfragen zu interessierenden Themen in einem eigenen Thread an den User "Altglaskoffer" der das anbot, zu richten. Wenn dieser - und davon kann ihn keiner abhalten, sich selbst eine durchsuchbare Inhaltsverzeichnis - Datei baut, die ihn in die Lage versetzt zu recherchieren und Antwort zu geben, in welchem Magazin seiner Sammlung etwaige Artikel enthalten sind, diese zitatweise zu nennen oder zumindest die Heftnummer und den Jahrgang zu nennen. Dies kann dann alles per PN geschehen. Wichtig ist nur, dass der DCC hier keine Listen in Umlauf bringt, die gegen den Urheberschutz verstoßen würden.
Ist ziemlich bekloppt das Ganze, weil es sich ja nur um Inhaltsverzeichnisse handelt. Aus meiner Sicht wäre das Vergleichbar mit der Angabe der Ingredenzien in Lebensmitteln.
Da aber das Urheberrecht das "GEsamtwerk" schützt, trifft das nach Einschätzung des Juristen auch auf die Inhaltsverzeichnisse zu, die Teil eben dieses "Gesamtwerks" sind.
LG
Henry


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