Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 48

Thema: Versand ins Ausland mit Deutsche Post Brief International Einschreiben

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Ist oft mit dabei
    Registriert seit
    20.11.2017
    Beiträge
    331
    Danke abgeben
    1.984
    Erhielt 1.009 Danke für 202 Beiträge

    Standard

    Na Toll, also hab ich beim Paket zwar eine Lückenlose Sendeverfolgung aber Probleme wenn die Ware beschädigt oder verloren geht!

    Beim Wertbrief hat man nur den Beleg mit handschriftlicher Eintragung des Namen und das gemachte Foto am Postschalter, auch nicht wirklich optimal!

    Ich muss dazu sagen das ich bei ca 600 Briefsendungen international bisher, das erste mal Probleme hatte und das ja eher wegen der Unehrlichkeit des Käufers!

    Vielen Dank für eurer Feedback!

  2. #2
    de Vörstand Avatar von hinnerker
    Registriert seit
    11.12.2008
    Ort
    Hamweddel
    Beiträge
    15.578
    Bilder
    81
    Danke abgeben
    3.690
    Erhielt 10.470 Danke für 3.566 Beiträge

    Standard

    Eine Sendungsverfolgung hast Du auch beim Maxibrief International, eingeschrieben !

    Wählst Du im Konfigurator https://www.portokalkulator.de/portokalkulator/std

    Unter "Ihre Sendung"

    1. das Land in das Dein Paket geht
    2. das freie Format auswählen
    3. Länge x Breite x Höhe eingeben
    4. Gewicht bis 1 kg eingeben (ich glaub da gehen auch 2kg ist aber gleich 10 Euro teuerer)

    5. Auf Porto berechnen drücken
    ----- Porto wird berechnet...

    Danach sollten rechts im Fenster dann der Maxibrief stehen.. und Du wählst die Optionen:

    Versicherung wird immer erstmal mit > bis 5.000 Euro ausgewählt,
    dann in das Feld mit den 5.000 klicken und die gewünschte Versicherungssumme selbst in das Feld eintragen.
    Einschreiben wählen


    Ergibt z.B. für "Guatemala" 13,50 Euro, wenn das Paket die Dimensionen 22x15x11 cm hat und nicht mehr als 1 kg wiegt, per Einschreiben und versichert bis 200 Euro geschickt wird.

    Finde ich ziemlich easy und man kann auch recht gut beauskunften, wenn ein Käufer fragt, was der Versand in sein Land kostet.

    Nutze ich für meine VNEX Systeme öfters mal... und bisher wie gesagt überhaupt kein Streß.

    Stressig ist es eher am Schalter selbst, weil die meisten Postler in den Supermarkt - Filialen mit Annahmestellen meist nicht durchblicken..

    Und immer schön ein Foto machen...

    LG
    Henry
    Canon EOS 5D MKIII, 5D MKI, Canon 1D MK IV, Sony A7, NEX7, A7 II.. und viele, viele feine Objektive aus dem Altglas-Container..

  3. Folgender Benutzer sagt "Danke", hinnerker :


  4. #3
    Ist oft mit dabei
    Registriert seit
    20.11.2017
    Beiträge
    331
    Danke abgeben
    1.984
    Erhielt 1.009 Danke für 202 Beiträge

    Standard

    Hallo Henry, vielen Dank für deine ausführliche Beschreibung!

    In der Filiale kennen sie mich mich schon alle, und die Preise/ Abmessungen /Gewicht hab ich im Kopf.
    Beim online Kauf der Marke bleibt das Problem trotzdem bestehen, das der Name/Adresse
    des Empfängers nicht elektronisch erfasst wird!

    Also bleibt als einziger Beweis beim Brief International, das die Sendenummer zum Paket gehört, das gemachte Foto am Postschalter!

    Gruß Jürgen

    P.S. Ich hatte zwei Objektive in zwei Paketen versendet. Jetzt wo es bei diesem Paket nicht geklappt hat mit dem "Betrug" versucht es der Käufer nun beim anderen Paket mit falsche Ware im Paket! Was für eine Welt!

  5. #4
    de Vörstand Avatar von hinnerker
    Registriert seit
    11.12.2008
    Ort
    Hamweddel
    Beiträge
    15.578
    Bilder
    81
    Danke abgeben
    3.690
    Erhielt 10.470 Danke für 3.566 Beiträge

    Standard

    Grundsätzlich sollte man es - so es sich um einen Betrüger handelt - völlig am Allerwertesten vorbei gehen lassen.

    Ich hab mir nach dem Theater mit dem Biotar 1.5/75mm angewöhnt, sogar das Packen des Pakets mitsamt seinem Inhalt zu dokumentieren (aber eben nur bei hochpreisigen Sachen international).

    In dem beschriebenen Fall bat mich der Käufer darum, auch einen Zolldeclarations-Code mit auf das Paket zu schreiben. Vorsicht vor dieser Masche !!!

    Das Ganze ging seinerzeit nach Malaysia... und verschwand vermutlich, weil der mir unbekannte Code dafür sorgte, dass das Paket aussortiert und einer bestimmten Abteilung beim Zoll zugeleitet wurde. Dort dürfte dann ein Komplize gesessen haben, der das Paket dann abfing... und so blieb es dann verschwunden.

    Natürlich wollte der Käufer dann - Versuch macht klug - das Geld erstattet haben... also einmal die ganze Maschine angeworfen, Nachforschungsauftrag, mehrere Telefonate mit DHL und was man dann als guter Verkäufer so alles auf die Beine stellen muss.

    Nix zu wollen... Paket blieb verschwunden und DHL kam dann mit der Abrechnung nach Gewicht plus Erstattung der 39 Euro Transportkosten "aus dem Knick".

    Ich erklärte dem Käufer, dass im Grunde das Versandrisiko auf seiten des Käufers liegt und ich lediglich solange hafte, bis die Ware mein Haus verlassen hat und das Risiko des Niederganges der versendeten Ware dann beim Transporteur liegt. Ich kann mich - was ich ja auch tat - an das Transportunternehmen wenden und eben die Nachforschung initieren, aber mehr eben nicht und keinesfalls eine Haftung für Dinge übernehmen, die in seinen Zuständigkeitsbereich bzw. dem des gewählten Transporteurs liegen.

    Großes Fluchen und ätzen, aber ich hab von dem Typen nie wieder etwas gehört und auf die angekündigte Entschädigung durch den Transporteur hat er überhaupt nicht reagiert.
    Auch wurde nichtmal ein Fall bei Ebay eröffnet...

    Das alles zusammengenommen, war das ein dreister Betrugsversuch im länderübergreifenden Handel, der darauf abzielte, sowohl das Biotar zu haben, als auch das Geld rückerstattet zu bekommen.

    Wichtig dabei ist es immer, sich klar zu machen, dass der Niedergang der Ware das Risiko des Käufers ist... und er letztlich bestimmt und bezahlt, wie die Ware ihn erreicht.
    Will er es via UPS weltweit haben, muss er das halt zahlen... will er es günstiger, kann man nur Vorschläge bzw. Alternativen aufzeigen.

    Laß Dir ein Foto schicken, von dem was da angeblich falsch geliefert wurde in Deinem Fall. Die eingestellten Bilder des Originalartikels wirst Du ja sicher haben.

    Solange Deine Zolldeklaration i.O. war, sollte sich das auch schnell wertemäßig klären lassen. Nur so als Tipp.

    LG
    Henry
    Canon EOS 5D MKIII, 5D MKI, Canon 1D MK IV, Sony A7, NEX7, A7 II.. und viele, viele feine Objektive aus dem Altglas-Container..

  6. #5
    Spitzenkommentierer Avatar von Anthracite
    Registriert seit
    03.02.2014
    Beiträge
    1.190
    Bilder
    2
    Danke abgeben
    2.468
    Erhielt 3.414 Danke für 801 Beiträge

    Standard

    Zitat Zitat von hinnerker Beitrag anzeigen
    Ich erklärte dem Käufer, dass im Grunde das Versandrisiko auf seiten des Käufers liegt und ich lediglich solange hafte, bis die Ware mein Haus verlassen hat und das Risiko des Niederganges der versendeten Ware dann beim Transporteur liegt.
    Eine Warnung an dieser Stelle: Bei internationalem Versand gilt das nicht zwingend!

    Um ein Beispiel zu geben: Wenn du bei Ebay sagst, weltweiter Verkauf, dann wird der Artikel auch bei anderen Ebay-Niederlassungen als Ebay Deutschland angeboten. Wenn dann z. B. der Käufer den Artikel bei Ebay-UK findet, wird der Vertrag auch über Ebay-UK abgeschlossen, und damit gilt britisches Recht, und zwar für Käufer und Verkäufer! Und plötzlich liegt das Versandrisiko doch wieder beim Verkäufer.

    Siehe hierzu z. B. c't 3/2016, Rubrik Vorsicht Kunde (leider nur für Abonnenten kostenlos, aber mein Beispiel kommt genau daher).

  7. #6
    de Vörstand Avatar von hinnerker
    Registriert seit
    11.12.2008
    Ort
    Hamweddel
    Beiträge
    15.578
    Bilder
    81
    Danke abgeben
    3.690
    Erhielt 10.470 Danke für 3.566 Beiträge

    Standard

    Zitat Zitat von Anthracite Beitrag anzeigen
    Eine Warnung an dieser Stelle: Bei internationalem Versand gilt das nicht zwingend!

    Um ein Beispiel zu geben: Wenn du bei Ebay sagst, weltweiter Verkauf, dann wird der Artikel auch bei anderen Ebay-Niederlassungen als Ebay Deutschland angeboten. Wenn dann z. B. der Käufer den Artikel bei Ebay-UK findet, wird der Vertrag auch über Ebay-UK abgeschlossen, und damit gilt britisches Recht, und zwar für Käufer und Verkäufer! Und plötzlich liegt das Versandrisiko doch wieder beim Verkäufer.

    Siehe hierzu z. B. c't 3/2016, Rubrik Vorsicht Kunde (leider nur für Abonnenten kostenlos, aber mein Beispiel kommt genau daher).
    Sorry, aber das stimmt nicht.

    Entscheidend ist der Gerichtsstand des Verkäufers, der in der Regel auch der Erfüllungsort ist. In der Regel also der Ort, an dem der Verkäufer wohnt und sich die zu verkaufende Sache befindet !

    Auch wenn Ebay den Artikel auf allen Landesplattformen anbietet bzw. sichtbar macht, so ist der Artikel nach wie vor in Deutschland stationiert und auch der Verkäufer kommt von dort und handelt nach den dortigen Gesetzen !

    Dies gilt für alle Privatverkäufer... im Vertragsverhältnis mit gewerblichen Anbietern ist dies anders, da im Sinne des Verbraucherschutzes Endkunden gemäß einer EU Richtlinie der Endkunde wahlweise auch einen Gerichtsstand in seinem Land begründen kann.

    Dies alles auch nur in den Mitgliedsstaaten der EU...

    https://www.juracademy.de/internatio...tsstaende.html

    Aber ich denke, das wird das Thema eindeutig überfrachten...

    Der Sinn solcher Begriffe wie Erfüllungsort und Gerichtsstand dient nämlich gerade auch dem Schutz von Verkäufern, die sich gegen solche "Attacken" zur Wehr setzen müssen.

    Zunächst also müsste der Käufer also hier in Deutschland am Wohnsitz des Verkäufers klagen, wenn er einen deutschen Verkäufer "vor der Brust" hat.

    Und da entscheidet mit Sicherheit der Wert der Ware und die finanzielle Ausstattung des Klägers darüber, ob sich das jemand "antut".

    Da kann Ebay sonstwas in ihre Bedingungen schreiben, das bricht kein nationales Recht. Insbesondere kann dadurch kein Gerichtsstand am Erfüllungsort verändert werden, nur weil das Angebot international erscheint.

    Wäre dem so, wäre das für keinen Verkäufer zumutbar, da dieser die jeweilige Länderrechtsprechung bei Einstellung seines Artikels ja überhaupt nicht kennen kann.

    Kein privater Verkäufer würde so ein Risiko auf sich nehmen.

    LG
    Henry
    Canon EOS 5D MKIII, 5D MKI, Canon 1D MK IV, Sony A7, NEX7, A7 II.. und viele, viele feine Objektive aus dem Altglas-Container..

  8. #7
    Spitzenkommentierer Avatar von Anthracite
    Registriert seit
    03.02.2014
    Beiträge
    1.190
    Bilder
    2
    Danke abgeben
    2.468
    Erhielt 3.414 Danke für 801 Beiträge

    Standard

    Zitat Zitat von hinnerker Beitrag anzeigen
    Sorry, aber das stimmt nicht.

    Entscheidend ist der Gerichtsstand des Verkäufers, der in der Regel auch der Erfüllungsort ist.
    Und es stimmt doch. Denn es geht hier nicht um den Gerichtsstand oder gesetzliche Regelungen, sondern um den Ebay-Käuferschutz, und der ist keine gesetzlich vorgeschriebene Regelung, sondern eine vertragliche Regelung zwischen dem Verkäufer (auch bei Privatpersonen) und Ebay (sowie zwischen Käufer und Ebay, hier aber unwichtig). In dem Moment, in dem du bei der Anmeldung in Ebay die Geschäftsbedingungen abnickst, stimmst du auch zu, bei einem Angebot über eine internationale Ebay-Plattform die Regelungen jener Plattform zu beachten. Dies steht zu keinem deutschen Recht im Widerspruch, da der Käuferschutz eine freiwillig vertraglich vereinbarte Regelung zwischen dir und Ebay ist, für die es kein widersprechendes deutsches Gesetz gibt.

    Ebay schreibt dazu:
    Machen Sie sich unbedingt mit den Grundsätzen zum Einstellen von Artikeln und zum Verkäuferschutz auf den eBay-Websites vertraut, auf denen Sie Ihre Artikel verkaufen möchten.

    Im von mir verlinkten Artikel (es ging um einen Verkauf von privat) wurde von c't auch keineswegs kritisiert, dass die Regelung von Ebay-UK zur Anwendung kam; schließlich hatte der Verkäufer dieses auch abgenickt. Kritisiert wurde allerdings, dass dies bei der Angebotseinstellung nicht transparent war.

  9. #8
    de Vörstand Avatar von hinnerker
    Registriert seit
    11.12.2008
    Ort
    Hamweddel
    Beiträge
    15.578
    Bilder
    81
    Danke abgeben
    3.690
    Erhielt 10.470 Danke für 3.566 Beiträge

    Standard

    Die Haftungsfragen sind hier eigentlich auch ganz gut zusammengefasst.. http://www.postsitter.de/pakete/haftung_paket.htm

    Ein bißchen "schmökern" hilft, einige Fragen zu beantworten

    LG
    Henry
    Canon EOS 5D MKIII, 5D MKI, Canon 1D MK IV, Sony A7, NEX7, A7 II.. und viele, viele feine Objektive aus dem Altglas-Container..

  10. #9
    Hardcore-Poster Avatar von Rick
    Registriert seit
    05.07.2016
    Ort
    Frankfurt am Main
    Alter
    73
    Beiträge
    980
    Bilder
    12
    Danke abgeben
    2.448
    Erhielt 1.476 Danke für 453 Beiträge

    Standard

    Zitat Zitat von hinnerker Beitrag anzeigen
    ...
    Entscheidend ist der Gerichtsstand des Verkäufers, der in der Regel auch der Erfüllungsort ist. In der Regel also der Ort, an dem der Verkäufer wohnt und sich die zu verkaufende Sache befindet !

    Auch wenn Ebay den Artikel auf allen Landesplattformen anbietet bzw. sichtbar macht, so ist der Artikel nach wie vor in Deutschland stationiert und auch der Verkäufer kommt von dort und handelt nach den dortigen Gesetzen !

    Dies gilt für alle Privatverkäufer... im Vertragsverhältnis mit gewerblichen Anbietern ist dies anders, da im Sinne des Verbraucherschutzes Endkunden gemäß einer EU Richtlinie der Endkunde wahlweise auch einen Gerichtsstand in seinem Land begründen kann.
    Da muss ich leider Zweifel anmelden. EBAY weist ausdrücklich darauf hin, dass bei "internationaler Anbietung" das Recht desjenigen Landes gilt, auf dessen EBAY Seite der Artikel - egal ob gewerblich oder privat - angeboten wird. Der Verkäufer bietet quasi den Artikel bereits im Ausland an, auch wenn der Artikel in Deutschland stationiert ist.

    Schon alleine die Versendung ins Ausland definiert den Verkäufer als Exporteur bzw. Importeur im jeweiligen Ausland. In einer meiner früheren Firmen haben wir diese leidliche Erfahrung mit entsprechender Hardware machen müssen.

    Ob es allerdings zu dem Thema inzwischen davon abweichende EU-Direktiven gibt, weiß ich nicht.

    Rick

  11. #10
    Spitzenkommentierer Avatar von Jubi
    Registriert seit
    09.05.2016
    Beiträge
    1.657
    Bilder
    37
    Danke abgeben
    2.981
    Erhielt 3.887 Danke für 968 Beiträge

    Standard

    Hallo Jürgen!
    Zitat Zitat von gdh1 Beitrag anzeigen
    P.S. Ich hatte zwei Objektive in zwei Paketen versendet. Jetzt wo es bei diesem Paket nicht geklappt hat mit dem "Betrug" versucht es der Käufer nun beim anderen Paket mit falsche Ware im Paket! Was für eine Welt!
    Man kann m.W. auch Käufer bei ebay "melden".
    Das wäre in Deinem Fall wohl ganz angebracht...

    Gx

    Jubi

Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte

Ähnliche Themen

  1. Import von Altglas aus dem Ausland
    Von sauberli im Forum "Café Manuell" - Hier wird geplaudert..
    Antworten: 9
    Letzter Beitrag: 28.02.2015, 05:56
  2. The Hove International Blue Book
    Von LucisPictor im Forum Nachschlagewerke
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 18.10.2012, 13:49
  3. Post von der Post
    Von fotocomte im Forum "Café Manuell" - Hier wird geplaudert..
    Antworten: 14
    Letzter Beitrag: 14.10.2011, 13:01

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •