Nein, das ist sachlich und mathematisch falsch dargestellt. Nicht "EUSt + Zoll", sondern genau umgedreht.
Man kann auch nicht einfach solche Prozentwerte addieren, Das führt in die Irre.
Ist im Postverkehr aus einem Drittland der Warenwert (i.d.R. der entrichtete Kaufpreis plus
Versandkosten plus evtl. Gebühren plus evtl. Versicherungen) >150EUR, wird zunächst auf diesen Warenwert
der Zoll berechnet. Der Wert nach Verzollung ist dann der Ausgangswert für die Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer.
Beispielrechnung bei einem Objektiv genau an der Freigrenze von 150,00EUR incl. Versand:
6,7% auf 150EUR sind 10,05EUR
Der Wert nach der Verzollung beträgt also 160,05EUR.
Dieser Betrag liegt dann der Berechnung der EUSt zugrunde: 19% von 160,05 sind 30,41EUR.
Wer dieses Objektiv bei einem Zollsatz von 6,7% in die EU nach D einführt zahlt also
summa summarum 190,46EUR, darin enthalten 10,05EUR Zoll und 30,41EUR EUSt.
Grüße!